[Talk-de] Fwd: AW: Nutzung von Luftbildern in OpenStreetMap
Andreas Hubel
andi at saerdnaer.de
Fr Jun 13 17:29:53 UTC 2008
Anbei die neuesten Informationen zu dem Thema, wäre nett wenn jemand von
euch die weitere Kommunikation übernehmen und die Wikiseiten ensprechend
anpassen könnte, ich hab momentan zu viel zu tun.
MfG Andi
Anfang der weitergeleiteten E-Mail:
Von: "Gigl, Claudia (LVG)" <Claudia.Gigl at lvg.bayern.de>
Datum: 12. Juni 2008 12:52:12 MESZ
An: "Andreas Hubel" <andi at saerdnaer.de>
Betreff: AW: Nutzung von Luftbildern in OpenStreetMap
Sehr geehrter Herr Hubel,
vielen Dank für Ihre schnelle Reaktion. Nach nochmaliger eingehender
Besprechung Ihres Anliegens in unserem Haus ergibt sich für Ihr Vorhaben
folgende Rechtslage:
1. Die Luftbilder des LVG Bayern dürfen unentgeltlich über den
BayernViewer und den WMS nur für private Zwecke genutzt werden. So steht
es in den Nutzungsbedingungen.
2. D.h. Sie dürfen für den privaten Gebrauch Ausdrucke erzeugen und
Daten auf den Rechner laden und in Software integrieren. So steht es im
§ 53 Abs. 1 Satz 1 UrhG. („Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen
eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf
beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar
Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine
offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich
gemachte Vorlage verwendet wird.“)
3. Die weitere Nutzung der Luftbilder, z.B. zum Interpretieren und
Abzeichnen von Objektgeometrien (Straßen, Seen, Waldflächen usw.) und
ebenso zum Eintragen neuer Objekte in das Luftbild als Referenz steht
Ihnen für private Zwecke frei.
4. Privater Gebrauch ist nur das, was sich im häuslichen Bereich oder im
Freundeskreis abspielt und nur für diesen Bereich bestimmt ist.
(Fromm/Nordemann: Urheberrecht Kommentar S. 416). Wenn Sie also
Luftbilder zu Hause in Ihrer Freizeit benutzen, um sich eine eigene
Karte zu erstellen und diese ggf. mit ihren Freunden anschauen, dann ist
das erlaubte Nutzung.
5. Alles, was der eigenen beruflichen Tätigkeit und natürlich auch der
geschäftlichen Tätigkeit (Behörde) oder kommerziellen Tätigkeit
(Unternehmen) dienen soll, ist kein privater Gebrauch mehr. Auch die
Nutzung zu dem Zweck der Veröffentlichung bzw. öffentlichen
Zugänglichmachung im Internet ist kein privater Gebrauch, auch wenn sie
von Privatleuten in ihrer Freizeit ausgeübt wird.
6. Die Nutzung von Luftbildern für den Zweck des OpenStreetMapping, als
der Erzeugung und Veröffentlichung von Kartenobjekten, ist kein privater
Gebrauch. Für diese Tätigkeit bedarf es einer entgeltpflichtigen Lizenz.
Ich bitte Sie, diese Information an Ihre Kollegen und Kolleginnen
weiterzugeben. Um die Mitwirkenden am OSM-Projekt vor rechtlichen Folgen
schützen, bitte ich Sie insbesondere, auf die Richtigstellung oder
Herausnahme der fehlerhaften Information im Open-Street-Map-Forum
hinzuwirken (http://wiki.openstreetmap.org/index.php/Datenquellen : „Bis
jetzt hat uns leider nur das bayerische Landesvermessungsamt die Nutzung
seiner DOPs für OSM-Zwecke erlaubt. Aber andere werden bestimmt folgen,
die Anfragen laufen und werden auf De:DOP_Sources dokumentiert. Wer die
bayerischen Luftbilder abmalen möchte, der installiere sich das
WMS-Plugin für JOSM und füge nach dem Neustart in den JOSM-Einstellungen
auf dem neuen "WMS"-Reiter einen Eintrag mit folgender WMS-URL hinzu: …. „).
Falls Sie noch Fragen haben, können Sie gerne anrufen (089/2129-1004)
oder mailen.
Mit freundlichen Grüßen
Claudia Gigl
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Andreas Hubel [mailto:andi at saerdnaer.de]
Gesendet: Sonntag, 8. Juni 2008 18:42
An: Gigl, Claudia (LVG)
Betreff: Re: Nutzung von Luftbildern in OpenStreetMap
Sehr geehrte Frau Gigl,
Am 06.06.2008 um 13:46 schrieb Andreas Hubel:
auch welche Seite beziehen Sie sich? Ich habe lediglich unseren
E-Mailverkehr an den OSM Verteiler weitergeleitet und kann deshalb nicht
direkt nachvollziehen, was andere Mitarbeiter des Projekts auf
irgendwelche Internetseiten geschrieben haben.
Ich habe am Wochende etwas gesucht und folgende Seite gefunden, auf die
Sie sich vermutlich beziehen:
http://wiki.openstreetmap.org/index.php/De:DOP_Sources
und dann auch gleich einen entsprechenden Hinweis eingefügt (
http://wiki.openstreetmap.org/index.php?title=De:DOP_Sources&diff=108951&oldid=108263
)
Dort war die Erlaubnis leider, wie sie ihn ihrer E-Mail angesprochen
haben, sehr verkürzt dargestellt. Allerdings sehe ich momentan außerdem
noch einen Unterschied unserer gegenseitiger Definition von "Einzeichnen
von Details".
Anbei die aus meiner Sicht wichtigsten Passagen bezüglich dieses Punktes
aus den bisherigem E-Mailverkehr:
> [...] Die Digitale Orthophotos (DOPs),
> die kostenfrei von der GDI angeboten werden, haben eine
> Bodenauflösung von bis zu 2m. Diesen Dienst dürfen Sie zum
> Einzeichnen von Details (wie in Ihrer Mail vom 17.5.2008 beschrieben)
> verwenden.
[...]
>> sie bieten ja unter anderem auch einen frei zugänglichen WMS Server,
>> der die selben Daten ausliefert wie der BayernViewer. Wie würde es
>> bei diesem Dienst aussehen, denn die Bilder des WMS Service könnten
>> wir in unserem Editor evtl. mit anzeigen.
[...]
>>>> Die Erfassung der Daten erfolgt momentan primaer mit Standard GPS
>>>> Geraeten, auf denen die abgefahrenen Wege aufgezeichnet werden.
>>>> Allerdings waere es durchaus hilfreich beim Einzeichnen von
>>>> Details auch auf Luftbilder zurueckgreifen zu koennen, deshalb
>>>> wollte ich Sie fragen, wie weit eine solche Nutzung moeglich
>>>> waere.
Als ich in der ersten E-Mail (Zitatebene 4) den Abschnitt "Einzeichnen
von Details auch auf Luftbilder zurueckgreifen zu koennen" geschrieben
habe, war dies als alternativer Erfassungsweg zum vorgenannten Erfassung
mit GPS Geräten gedacht. Im konkreten Beispiel ging es mit dabei z.B. um
das einzeichnen von Sportplätzen, Parkflächen, Tennisfeldern...
In der zweiten E-Mail (Zitatebene 2) habe ich auch erwähnt das wir den
WMS Dienst bevorzugen würden, da wir die DOPs damit in unseren Editor
einbinden könnten. Aber anscheinend haben wir uns dabei missverstanden.
Was wäre jetzt aus ihrer Sicht konkret erlaubt?
Wie sieht es insbesondere mit dem oben angesprochen Beispiel
(Sportplätze usw.) aus?
Was haben Sie unter dem Begriff "Einzeichnen von Details" verstanden?
MfG Andreas Hubel
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