<div><blockquote class="gmail_quote" style="border-left: 1px solid rgb(204, 204, 204); margin: 0pt 0pt 0pt 0.8ex; padding-left: 1ex;">Nun frage ich mich zunaechst einmal, was das rechtlich bedeutet. Es<br> ist ja nicht so, dass jede Strasse im Ort ein "Anlieger frei"-Schild<br>
haette. Ich vermute, dass dadurch eine Situation entsteht, in der<br> ich, wenn ich erstmal (aufgrund eines berechtigten Anliegens) in den<br> Ort eingefahren bin, ich mich dann darin nach Belieben tagelang mit<br> dem Kfz bewegen darf, oder?</blockquote>
<div><br><br>Leider hat das mit "berechtigtem Anliegen" nichts zu tun, sondern bezieht sich auf "dort wohnen oder jemand besuchen"<br><a href="http://homepage.hamburg.de/menschenrechtsbund/anlieger-erklaerung.html">http://homepage.hamburg.de/menschenrechtsbund/anlieger-erklaerung.html</a><br>
<br>"Anliegen" ist also nur ein Ziel innerhalb des Ortes, alles andere ist verboten.<br><br>gruß<br>Stefan<br></div><br></div>