Nochmal eine allgemeine Frage zu der Thematik..<br><br>Es kommt ja wirklich oft vor das 2 Staats/Kreisstraßen auf der selben Trasse verlaufen, sich zeitweilig (oft bei Ortsdurchfahrten) ein Stück teilen.<br><br>Ist es da jetzt grundsätzlich so, dass das entsprechende Stück zu beiden Straßen gehört, oder nur zu einer (der Übergeordneten bzw. bei gleicher "Klasse" der älteren)?<br>
<br>Oder gibt es da keine Regel und es ist mal so und mal so? Welche Inforamtion gibt mir 100% Auskunft darüfer? Die Schilder am Straßenrand?<br><br>Gruß,<br><br>Dominik<br>