<br><br><div class="gmail_quote">Am 13. Dezember 2008 06:44 schrieb Arne Bischoff <span dir="ltr"><<a href="mailto:bischoff@gueldendorf.de">bischoff@gueldendorf.de</a>></span>:<br><blockquote class="gmail_quote" style="border-left: 1px solid rgb(204, 204, 204); margin: 0pt 0pt 0pt 0.8ex; padding-left: 1ex;">
Hallo,<br>
<div class="Ih2E3d"><br>
>Mit solchen Spuren läßt sich ein ideales Bewegungsprofil<br>
>erstellen und dass ist nicht unbedingt in jedermanns Sinn.<br>
</div></blockquote><div><br>theoretisch denkbar, aber das ist ja prinzipiell bei jeglicher Mapping-Aktivitaet der Fall.<br> </div><blockquote class="gmail_quote" style="border-left: 1px solid rgb(204, 204, 204); margin: 0pt 0pt 0pt 0.8ex; padding-left: 1ex;">
<div class="Ih2E3d"><br>
</div>Hm, ist mir auch schon in den Sinn gekommen.<br>
Geschwindigkeitsüberschreitungen, falsches Hineinfahren in<br>
Einbahnstraßen, Abfahren von Anliegerstraßen. Wenn da mal ein<br>
überfließiger Beamter drauf kommt, schickt der Tausende Knöllchen an<br>
die Community</blockquote></div><br>naja, das halte ich fuer total paranoiden Unfug. Einer (strafrechtlichen) Verfolgung stehen ja dann doch noch ein paar andere Dinge im Weg: <br>1. gps-Genauigkeit (nicht geeicht, ggf. ungenau, Messfehler)<br>
2. Mit welchem Verkehrsmittel war man unterwegs (z.B. Fahrrad, Helikopter, zu Fuss)<br>3. hat man ueberhaupt die original-Zeiten aufgezeichnet? Man koennte ja auch alle 2 Sekunden einen Punkt registrieren und die Timestamps dann manipulieren, so dass die Punkte jede Sekunde sind: alles doppelt so schnell<br>
4. Wer war der Fuehrer des Kfz (wenn es denn eins war). Das muss ja nicht derselbe sein, der den Track hochgeladen hat.<br>5. Wer den Track hochlaedt muss nicht derjenige gewesen sein, der ihn aufgezeichnet hat<br>6. Ggf. wurde ein Track auch unter einem falschen Usernamen hochgeladen (die logins zirkulieren ja unverschluesselt, wenn ich das richtig sehe)<br>
undundund, es lassen sich sicher noch zig andere Unwaegbarkeiten ausdenken, die der strafrechtlichen Verfolgung im Weg stehen. Andererseits: wenn irgendwo ein Kind geschaendet wird, und man findet bei OSM im betr. Bereich und Zeitraum einen Track, wuerde man die Spur vielleicht schon verfolgen (wenn man sie den findet), und ggf. trifft es dann einen armen Mapper, der zufaellig zur falschen Zeit am falschen Ort unterwegs war (ich nehme also erstmal an, dass er's nicht war ;-) ). Hoffe, dieser letzte Satz haelt jetzt nicht noch ein paar weitere Leute davon ab, ihre Tracks hochzuladen...<br>
<br>das sind so viele Unwaegbarkeiten, dass man sich nun wirklich keine Sorgen vor strafrechtlicher Verfolgung machen muss. Meine Meinung.<br><br>Gruss Martin<br>