<br><br><div class="gmail_quote">2009/8/7 Martin Koppenhoefer <span dir="ltr"><<a href="mailto:dieterdreist@gmail.com">dieterdreist@gmail.com</a>></span><br><blockquote class="gmail_quote" style="margin:0 0 0 .8ex;border-left:1px #ccc solid;padding-left:1ex;">
Am 7. August 2009 20:55 schrieb Dirk Stöcker <<a href="mailto:openstreetmap@dstoecker.de">openstreetmap@dstoecker.de</a>>:<br>
<div class="im">> dann hat keiner etwas verloren und wir etwas gewonnen. Nur muss die<br>
> rechtliche Auslegung nicht nur mir gegenüber Bestand haben, sondern auch<br>
> gegenüber denjenigen, die die Regeln festgelegt haben.<br>
<br>
</div>und vor allem einer potenziellen Klage von denjenigen (kommerziellen),<br>
die bisher und in Zukunft für die Nutzung dieser Daten bezahlt haben.</blockquote><div><br></div><div>Sollen die ihre Luftbilddaten halt allgemein fürs Abzeichnen kostenlos freigeben. Unterm Strich wird das eh nur OSM im nennenswerten Maße nutzenn können, weil es die manpower, dies zur Verarbeitung großer Flächen braucht, nur in OSM gibt und diese für die Kommerziellen nicht wirtschaftlich wären.</div>
<div>Tausende bezahlte Luftbildabzeichner kann niemand nur über den Verkauf des Ergebnisses refinanzieren.</div></div>