<br><br><div class="gmail_quote">Am 9. März 2010 15:38 schrieb Mirko Küster <span dir="ltr"><<a href="mailto:webmaster@ts-eastrail.de">webmaster@ts-eastrail.de</a>></span>:<br><blockquote class="gmail_quote" style="margin: 0pt 0pt 0pt 0.8ex; border-left: 1px solid rgb(204, 204, 204); padding-left: 1ex;">
<div bgcolor="#ffffff"><div class="im">
<div>> <a href="http://wiki.openstreetmap.org/wiki/DE:Track:access" target="_blank">http://wiki.openstreetmap.org/wiki/DE:Track:access</a><br></div>
</div><div><font face="Arial" size="2">Schau bitte nochmal genau nach, insbesondere beim
Thüringer Waldgesetz.</font></div>
<div><font face="Arial" size="2">Ein wenig differenzierter ist das schon, mit ja,
nein und vielleicht ist es nicht getan.</font></div>
<div><font face="Arial" size="2"></font> </div>
<div><font face="Arial" size="2">Für Fahrränder besteht z.B. Wegpflicht. Die und
besonders MTB dürfen keine inoffiziellen Trails etc. Nutzen.</font></div>
<div><font face="Arial" size="2">(Könnte der MTB Karte noch schön in die Parade
fahren)</font></div>
<div><font face="Arial" size="2"></font> </div>
<div><font face="Arial" size="2">Fahrzeuge Forstwirtschaft egal welcher Art
freigegeben.</font></div>
<div><font face="Arial" size="2"></font> </div>
<div><font face="Arial" size="2">Behinderte mit Sonderparkgenehmigung für
Schwerbehinderte dürfen selber oder als Beifahrer im Wald
fahren.</font></div>
<div><font face="Arial" size="2">(Wichtig für Behindertenkarten)</font></div>
<div><font face="Arial" size="2"></font> </div>
<div><font face="Arial" size="2">Kutschen nur auf Reitwegen.</font></div>
<div><font face="Arial" size="2"></font> </div>
<div><font face="Arial" size="2">Der Waldeigentümer kann seinen Teil auch vom Gesetz
abweichend freigeben.</font></div>
<div><font face="Arial" size="2"></font> </div>
<div><font face="Arial" size="2">Auf bestimmten Flächen sind auch die sonst
erlaubten Punkte nichtig.</font></div></div></blockquote><div><br>Es geht mir darum, wie es mit der Benutzung der Wege aussieht. Aus diesem Grund spreche ich in den Überschriften auch explizit von Wegen. Das Beispielsweise Fußgänger auch quer durch den Wald stapfen dürfen interessiert im Zusammenhang mit highway=track nicht. Meine Aussagen beziehen sich auf die im Grundsatz vom Gesetz bezüglich des öffentlichen Verkehrs getroffenen Aussagen und nur auf die in der Tabelle aufgeführten Fortbewegungsarten. Wen Pferdekutschen etc. interssieren kann gern noch eine Spalte nachtragen. Das es von den Grundsätzlich im Gesetz getroffenen Annahmen Ausnahmen gibt, sollte jedem klar sein. Das kann er aber selbst nachschauen, wenn er vermutet, dass er vom Gesetz privilegiert wird.<br>
<br>Im Übrigen steht es jedem frei, die Tabellen zu ergänzen und bei den getroffenen Aussagen zu verfeinern. <br><br>Gruß, Falk<br></div></div>