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<body bgcolor="#ffffff" text="#000000">
Als Beispiel fuer:<strong><br>
Baden-Württemberg</strong><br>
-Waldgesetz für Baden-Württemberg (Landes-waldgesetz-LWaldG)<br>
<br>
§ 37 Betreten des Waldes<br>
(3) Das Fahren mit Krankenfahrstühlen ist gestattet. Das Radfahren und
das Reiten im Wald sind nur auf Straßen und Wegen gestattet. Auf
Fußgänger ist Rücksicht zu nehmen. <strong>Nicht gestattet</strong>
sind das Reiten auf gekennzeichneten Wanderwegen unter 3 m Breite und
auf Fußwegen, das <strong>Radfahren auf Wegen unter 2 m Breite</strong>
sowie das Reiten und Radfahren auf Sport- und Lehrpfaden; die
Forstbehörde kann Ausnahmen zulassen. In Verdichtungsräumen, in
Naturschutzgebieten, in Waldschutzgebieten und im Erholungswald ist das
Reiten im Wald nur auf den dafür ausgewiesenen Waldwegen gestattet.<br>
<br>
Nachzulesen hier:<br>
<a class="moz-txt-link-freetext" href="http://www.dimb.de/images/stories/pdf/rechtslage-deutschland041007.pdf">http://www.dimb.de/images/stories/pdf/rechtslage-deutschland041007.pdf</a><br>
<br>
bis dann<br>
David<br>
<br>
Am 16.06.2010 15:22, schrieb Andreas Tille:
<blockquote cite="mid:20100616132223.GA32349@an3as.eu" type="cite">
<pre wrap="">On Wed, Jun 16, 2010 at 03:03:35PM +0200, bkmap wrote:
</pre>
<blockquote type="cite">
<pre wrap="">Auf Pfaden im Wald darf man zumindest in Thüringen theoretisch überhaupt
nicht Rad fahren, wenn es nicht ausdrücklich erlaubt ist. Auf Pfaden ist
das laut Thüringer Waldgesetz §6 (3) verboten. Da stehen keine Schilder.
</pre>
</blockquote>
<pre wrap="">
Das ist interessant. Kennt jemand so ein Gesetz für den Harz
(Sachsen-Anhalt, Thüringen und Niedersachsen). Das würde einige
Tags sehr einfach klären - wobei natürlich zu prüfen wäre, ob
"Pfad" (im Thüringer Gesetz) und "Pfad" (OSM) das selbe bedeutet.
Viele Grüße
Andreas.
</pre>
</blockquote>
<br>
</body>
</html>