[Talk-at] Vandalismus bei Herr_P

Dauser Martin Johannes feneks at gmx.at
Fri Dec 30 01:43:02 UTC 2011


Am Mittwoch, den 28.12.2011, 12:54 +0100 schrieb Boris Cornet:

> ... Also: Zum einen gibt es die Wegefreiheit, die besagt, dass man sich im
> Wald frei bewegen darf, allerdings gilt die nicht für Fahrzeuge. Nun
> ist aber - wie Felix schon ausführte - nicht geklärt, ob ein MTB nun
> ein Fahrzeug oder ein Sportgerät ist. ...

Ich frage mich was an der Formulierung frei BEGEHBAR so schwer zu
verstehen ist. Es ist völlig egal ob ein Mountainbike ein Sportgerät ist
oder nicht, denn es geht nicht. -es rollt/fährt und ist damit eindeutig
nicht zulässig. Begehen heisst, dass ich mit meinen Füssen gehe. Also
wer sein Rad trägt/schiebt darf es sportlich mitnehmen. Aber fahren ist
nicht.

> Der Wegerhalter haftet für Unfälle, die sich auf seinen Wegen ereignen. ...

Was ein Grund ist, warum Mountainbiker von den Eigentümern so gerne
gesehen werden. Ein Anderer ist das Stressen der Viecher und wenn es
ganz lustige Mountainbiker sind, welche auch noch querfeldein fahren,
der Stress der Vegetation.

> Tatsache ist, dass überall MTB gefahren wird, und das - von einigen
> amoklaufenden Förstern u.ä. abgesehen - überall geduldet, ja häufig
> gefördert wird, ob wohl es eigentlich (vermutlich) unzulässig ist.

Ich habe durchaus Verständnis für diese Förster insbesonders wenn
buchstäblich überall gefahren wird. s.o.

> Nun, wenn die rechtliche Zulässigkeit das Kriterium für das Setzen der
> mtb:* tags wäre, dann müsste man ALLE in Österreich löschen, den
> selbst die ausgewiesen Radwege sind rechtlich eine Grauzone.
> 

Wieso Grauzone? Wenn es der Besitzer erlaubt ist es erlaubt, mit allen
Risiken für den Besitzer. Eigentlich ist es sogar, wenn es der Besitzer
nicht verbietet ist es erlaubt:

Wie mir von Ausbildern von der forstlichen Ausbildungsstätte Orth
geschildert wurde kam ein Förster ordentlich zum Handkuss. Einem ihm
bekannten Radfahrer hat der Förster mehrmals klar gemacht, dass ein
Befahren der Forststrasse nicht erlaubt ist. Eines Tages hat der Förster
davon abgesehen den Radfahrer anzuhalten und wie es der Teufel so will
kam es genau an dem Tag zu einem schwere Unfall. Der Förster durfte voll
haften.

Nein, ich bin weder Waldbesitzer noch Waldarbeiter.
feneks









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