[Talk-at] Tagging: Straßen auf der Donauinsel

Norbert Wenzel norbert.wenzel.lists at gmail.com
Thu Apr 11 08:48:08 UTC 2013


On 04/11/2013 10:12 AM, Stefan Kopetzky wrote:
> -----BEGIN PGP SIGNED MESSAGE-----
> Hash: SHA1
>
> On 2013-04-11 09:18, Norbert Wenzel wrote:
>> Ist nicht ohnehin jeder Weg der nicht asphaltiert ist auf der
>> Donauinsel als Treppelweg gekennzeichnet? Und als solcher dann
>> ohnehin nicht offiziell für den öffentlichen Verkehr gedacht?
>
> mE ist das nicht so. Treppelweg (oder Uferbegleitweg) ist nur der
> direkt am fließenden Gewässer.

Worauf bezieht sich das jetzt? Dass sie gekennzeichnet sind, oder dass 
sie nicht für den öffentlichen Verkehr gedacht sind?

"Nicht für den öffentlichen Verkehr gedacht" stammt aus dem SchFG §2/26 
bzw. wortgleich WVO $11.01/1c und ist soweit ich das finden konnte die 
einzige Definition von Treppelweg.

Zitat:
„Treppelweg“: an den Ufern oder auf oder neben den Dämmen von 
Wasserstraßen entlangführende Wege und deren Verbindung zu Straßen mit 
öffentlichem Verkehr, soweit sie in der Verfügungsberechtigung des 
Bundes stehen; sie dienen nicht dem öffentlichen Verkehr;

Damit wäre eben der Unterschied zu normalen Wegen imo hinreichend 
gegeben, aber ich bin halt kein Jurist. Aber für OSM sollte das doch 
ausreichend sein, ihn als zumindest nicht normale Straße einzutragen.

Norbert




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