[Talk-at] Information wer gewisse Straßen gemapped hat

Stefan Schiffer stefan at schiffer.at
Tue Nov 5 10:04:34 UTC 2013


Friedrich Volkmann schrieb am Montag, 4. November 2013 06:47

>Ja klar, denn woher sollte man sonst wissen, wo ein Privatgrund anfängt. 
>Keiner kann von überall den Grundstückskataster im Kopf haben.

So einfach ist es (wie meistens bei Rechtsfragen) nicht. Wenn erkennbar ist, dass es sich nicht um öffentlichen Grund handelt, dann braucht es bestimmt keine Gartentür oder ein Verbotsschild für eine erfolgreiche Besitzstörungsklage oder glaubt jemand wirklich, dass man mit diesem Argument ohne weiteres das Auto in der Wiese eines Bauers abstellen kann oder gar drüberfahren kann? Selbiges gilt für den Vorgarten. *)

Ich schlage vor, dass insbesondere bei Rechtsfragen nicht spekuliert werden soll, weil das den Signal-Rauschabstand negativ beeinflusst, der in dieser Liste zeitweise ohnehin recht gering ist.

Zu Wanderkarten gibt es ein Erkenntnis des OGH aus dem Jahr 1995, das auch für die OSM-Community interessant sein könnte: http://goo.gl/X3q7Zx

Stefan

*) § 339 ABGB Der Besitz mag von was immer für einer Beschaffenheit sein, so ist niemand befugt, denselben eigenmächtig zu stören. Der Gestörte hat das Recht, die Untersagung des Eingriffes, und den Ersatz des erweislichen Schadens gerichtlich zu fordern.

In ABGB-ON ist unter RZ 6 zu lesen: "„Eigenmächtig“ ist lediglich im Sinne von „unbefugt“ zu verstehen, bezeichnet also das Fehlen von – spezifisch besitzrechtlich zu beurteilenden – Rechtfertigungsgründen. Absicht des Besitzerwerbs oder ein besonderes Störungsbewusstsein sind nicht erforderlich, ebenso wenig ein Verschulden. Ein Irrtum schließt zwar nicht den Eingriff, allenfalls aber die Wiederholungsgefahr und damit Unterlassungsansprüche aus."

Wer sich diesbezüglich vertiefen will, dem sei der ABGB-Kommentar von Rummel empfohlen, wo in Rz 4 zu § 339 ABGB ausführlich auf die  Thematik "störende Handlung" eingegangen wird. Ua ist dort zu lesen: " Auch die Absicht u das gelegentl geforderte Bewußtsein der Störung (...) sind keine taugl Mittel zur Abgrenzung von besitzfernem Geschehen: Irrtum u guter Glaube hindern die Klage nicht (...), u zw (.) auch nicht die irrtüml (unberechtigte) Annahme einer behördl Erlaubnis. Selbst Unkenntnis fremden (Rechts-)Besitzes schützt nicht vor Besitzstörungsansprüchen (...), denn die Eigenmacht (Rz 5) ist objektive Gegebenheit, nicht aber Inhalt des Bewußtseins.


-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Friedrich Volkmann [mailto:bsd at volki.at] 
Gesendet: Montag, 4. November 2013 06:47
An: talk-at at openstreetmap.org
Betreff: Re: [Talk-at] Information wer gewisse Straßen gemapped hat

On 03.11.2013 23:16, Gabriel Pfuner wrote:

> Okey wusste ich nicht, dachte Privatgrund ist immer ausgenommen von öffentlichen Verkehr. dh also, wenn ich kein Gartentürl hab und kein Verbotsschild anbringe darf Gott und die Welt über mein Grundstück gehen/fahren...

Ja klar, denn woher sollte man sonst wissen, wo ein Privatgrund anfängt. 
Keiner kann von überall den Grundstückskataster im Kopf haben.

Sogar mit Türl und Verbotsschild ist es nicht immer ganz einfach, siehe Servitutsrecht.

> Konkret geht es um den "Feldweg" (eigentlich eine normal asphaltierte Straße) der bei den Häusern #5, #109 und #109b sowie #29 #34 vorbei geht.
> OSM: http://www.openstreetmap.org/#map=18/47.91687/13.14693

Da fällt mir noch was anderes auf: Hier haben viele Straßen in OSM die Namen Bayerham, Seewalchen usw.  Solche Namen gehören entfernt, denn das sind
Orts- und keine Straßennamen.

Außerdem scheint mir place=village (d.h. Dorf) im Falle von Bayerham etwas übertrieben. Ein Dorf ist normalerweise etwas größer und hat typischerweise einen Ortskern mit Kirche, Kaufhaus, mitunter auch Volksschule u.dgl.  Darum für Bayerham eher place=hamlet.

> Bei den anderen muss ich mal schaun ob diese per Verbosttafel 
> gekennzeichnet sind, hab da darauf noch nie geachtet da für mich 
> völlig klar war das der Grund zwischen den diversen Häusern den 
> jeweiligen Bauern gehört. Land hald;-)

Normalerweise stehen an solchen Zufahrten keine Verbotsschilder, weil sich sowieso selten ein Fremder dorthin verirrt. Höchstens Zusteller, und gerade die will man nicht aussperren.

-- 
Friedrich K. Volkmann       http://www.volki.at/
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