[Talk-at] Information wer gewisse Straßen gemapped hat

Stefan Kopetzky SKald at ostblock.org
Tue Nov 5 13:19:48 UTC 2013


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On 2013-11-05 12:45, Stefan Schiffer wrote:
> So einfach ist es (wie meistens bei Rechtsfragen) nicht. Wenn 
> erkennbar ist, dass es sich nicht um öffentlichen Grund handelt, 
> dann braucht es bestimmt keine Gartentür oder ein Verbotsschild
> für eine erfolgreiche Besitzstörungsklage oder glaubt jemand
> wirklich, dass man mit diesem Argument ohne weiteres das Auto in
> der Wiese eines Bauers abstellen kann oder gar drüberfahren kann?
> Selbiges gilt für den Vorgarten. *)

Die Rede ist aber

a) von Verkehrswegen und nicht von Wiesen oder Blumenbeeten und
b) nicht vom Abstellen

Und da ist es ohne eindeutige Kennzeichnung nicht so einfach in
Hinblick auf Besitz und dessen Störung und andersrum auf
Haftungsfragen. Da weiter ins Detail zu gehen ist mE OT.

Für OSM bedeutet das mE, wie sonst auch, das einzuzeichnen was man
(bestenfalls) vor Ort sieht. Bei den Luftbildern muss man halt
gleichfalls all das eintragen, was man zweifelsfrei erkennen kann.
Sind die spezifischen Fahrverbote/Erlaubnisse da nicht zu erkennen,
bleiben sie halt weg.

LG,
Stefan


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