[Talk-at] OSM Nominatim Adress Suche in Wien

snupo snup at urban-hop.com
Thu Feb 15 07:51:41 UTC 2018


Friedrich K. Volkmann schrieb:

> Fazit ist jedenfalls, dass nicht das BEV, sondern die Gemeinden und 
> die Post die Adressen bestimmen und dass sie ihre Daten selten in
> verwertbarer und zuverlässiger Form zur Verfügung stellen. 
> Darum ist ein Mapping vor Ort immer noch zuverlässiger ist als jeder Import.

> Darum gilt auch in Wien: importierte Daten müssen manuell aufbereitet werden,
> und am besten ist auch hier ein gewissenhaftes Mapping vor Ort.

Volle Zustimmung.

Im Rasenmähfall spielten offenbar Ersitzung einerseits und fehlende Vermessung andererseits eine Rolle. Das Recht sanktioniert jedenfalls nach 30 (!) Jahren den Zustand des Faktischen und lässt die Ersitzung als Grund für einen Eigentumsübergang zu. Für OSM sollte dem Faktischen immer die einzige oder zumindest primäre Rolle zukommen. Deshalb primär Mapping vor Ort.

snupo


> -----Original Message-----
> From: Friedrich Volkmann [mailto:bsd at volki.at]
> Sent: Donnerstag, 15. Februar 2018 03:29
> To: talk-at at openstreetmap.org
> Subject: Re: [Talk-at] OSM Nominatim Adress Suche in Wien
> 
> On 14.02.2018 23:58, Johann Haag wrote:
> > in Österreich gibt es ein amtliches elektronisches Gebäuderegister
> > genannt AGWRII. In diesem Register enthaltenen Adressdaten dienen per
> > fester Datenverknüpfung (NTZ-Adresscodes) als Basis für das Zentrale
> Melderegister.
> >
> > Konkret man kann sich im Meldeamt nur auf Adressen anmelden die es im
> > AGWRII als NTZ tatsächlich gibt.
> > Gibt es diese Verbindung nicht, so werden solche Adressen als
> > Klärungsadressen gehandhabt. In Tirol gibt es einen Berichtsdienst zu
> > Klärungsadressen, wobei eine große Stadt in Tirol im Rückstand ist.
> >
> > Das ist Österreich, wie ist das nun in Wien gelöst. Basiert dort das
> > Meldewesen ebenfalls auf AGWR Adresscodes, oder hat Wien mit eigenen
> > OGD Adressen eine andere Lösung?, Und in welchem Kontext dazu stehen
> > die vom BEV veröffentlichten Adressen.
> 
> Über AGWR kann ich nichts sagen, weil ich keinen Zugriff darauf habe.
> Grundsätzlich muss man unterscheiden zwischen der Festlegung der
> Adressen auf der einen Seite und der Zusammenfassung und Beauskunftung
> der Daten auf der anderen Seite. Das AWGR dient offenbar nur der
> Beauskunftung, und auch das BEV macht nur letzteres. Für OSM ist
> interessanter, wer die Adressen festlegt, denn wir wollen ja kein Opfer eines
> Stille-Post-Spiels werden, sondern unsere Informationen möglichst aus
> erster Hand beziehen. Die stille Post liefert mir gleich das Stichwort, denn die
> Postleitzahlen werden immer noch von der Österreichischen Post AG
> festgelegt. Trotz Liberalisierung hat die Post immer noch in manchen
> Belangen ein Monopol, dazu gehören z.B. die Zustellung von
> Rückscheinbriefen und eben auch die Herrschaft über die Postleitzahlen. Ich
> hatte selber mal für eine Firma die Verantwortung, die Postleitzahlen up to
> date zu halten, und dazu bezog ich den Postleitzahlen-Newsletter der Post,
> über den nach meiner Erinnerung im Schnitt so alle 2 Wochen eine Liste mit
> Änderungen daherkam. Die Post ist da nicht sehr auf Rückwärtskompatibilität
> bedacht und verständlicherweise auch nicht auf die Bedürfnisse anderer
> Zusteller, und eigene Postleitzahlen für Postämter zeugen auch nicht sehr
> von Bescheidenheit. Das manuelle Nachziehen der
> Postleitzahlenänderungen war nicht schwierig, aber auf Dauer etwas nervig,
> und ich glaube nicht, dass in OSM das irgendwer macht.
> 
> Bei den übrigen Adressbestandteilen kommt der Föderalismus ins Spiel, und
> wie dein Beispiel mit der Tiroler Stadt zeigt, geht bei den Adressen der
> Föderalismus bis auf die Gemeinden runter. Es sind die Gemeinden, die
> Straßennamen und Hausnummern festlegen, genauso wie zumindest in
> Wien ja auch die Gemeinde für die Meldeangelegenheiten zuständig sind.
> Auf welche Weise die Gemeinden ihre Adressen definieren und verwalten,
> weiß ich nicht genau, es ist aber sicher von Gemeinde zu Gemeinde
> unterschiedlich. Ich schätze, es gibt da sicher noch Gemeinden, wo die
> Adressen in Gemeinderatsbeschlüssen nur verbal festgelegt werden und wo
> die Katasterpläne nur in Papierform in einer Schublade liegen. Vor ein paar
> Jahren ging der Fall "Nachbar ermäht sich Grundstück" (ihr könnt danach
> googeln) durch die Nachrichten. Da entschied das Gericht, dass die
> digitalisierten Grundstücksgrenzen nichts mit der Realität zu tun haben.
> 
> Fazit ist jedenfalls, dass nicht das BEV, sondern die Gemeinden und die Post
> die Adressen bestimmen und dass sie ihre Daten selten in verwertbarer und
> zuverlässiger Form zur Verfügung stellen. Darum ist ein Mapping vor Ort
> immer noch zuverlässiger ist als jeder Import.
> 
> Was bedeutet das nun für Wien: Dieses ist Vorreiter in Digitalisierung und
> OGD, aber ich kenne keine OGD-Datensätze, wo Identadressen zueinander
> in Bezug gesetzt sind. Darum gilt auch in Wien: importierte Daten müssen
> manuell aufbereitet werden, und am besten ist auch hier ein gewissenhaftes
> Mapping vor Ort.
> 
> --
> Friedrich K. Volkmann       http://www.volki.at/
> Adr.: Davidgasse 76-80/14/10, 1100 Wien, Austria
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