[Talk-de] Straßennahmen aus Amtlichem Stadtplan?

Peter Beutner p.beutner at gmx.net
Fr Sep 7 13:30:06 UTC 2007


Frederik Ramm schrieb:
> Hallo,
> 
>> Ein amtliches Interesse an der Veröffentlichung eines Kartenwerks  
>> kann nur in Ausnahmefällen angenommen werden, z. B. wenn eine  
>> Behörde eine Karte von der Meeresküste veröffentlicht, in der die  
>> für Badende gefährlichen Stellen besonders gekennzeichnet sind."
> 
> Aber die Strassennamen stehen in einer solchen Karte noch nicht aus  
> Spass drin, sondern weil ein amtliches Interesse an ihrer  
> Veroeffentlichung besteht...?

uff, jetzt versuch nicht mich hier auf die juristisches Fachbegriffe
festzunageln ;). Hab das auch nur geschickt, weil ich mal annehme
dass die Leute die das geschrieben haben Ahnung von dem juristischen
Hintergrund haben :p.

Ich würde das mit dem amtlichen Interesse aber so interpretieren, dass
es z.B. zur Aufgabe der Ämter gehört Gesetzestexte, Bekanntmachungen, u.ä.,
die sie ja produziert, haben unter die Leute zu bringen. Es besteht als von
Amtes wegen eine Interesse das ganze zu veröffentlichen. Ganz anders
bei Stadtplänen, was ja mehr ein zusätzlicher Service ist den die
Ämter (zusätzlich zu ihren normalen Tätigkeiten) anbieten.

Aber hey, imo ist es mittlerweile eh nur noch selten möglich ohne
jahrelanges Studium juristische Texte in dem Sinn zu verstehen in dem
sie auch vor Gericht gedeutet werden :/. Also wenn jemand das anders
versteht, kann durchaus auch sein dass er Recht hat.

> 
>>> Die Grauzone ist eher die Entnahme von Daten aus der Karte die
>>> ihrerseits eindeutig amtliche Werke sind, wie die Straßennamen
>>> selber oder auch der Verlauf von Grenzen. Allein dieser Medienbruch
>>> (Bild auf Koordinaten/Texte) sollte ja jeden Urheberrechtsanspruch
>>> hinfällig machen. Nur ob das die Richter auch so sehen?
>> Auch Datenbanken können urheberrechtlichen Schutz genießen. Und wenn
>> das auch auf Landkarten zutrifft, könnte man eben nicht einfach
>> simple Daten wie Straßennahmen daraus entnehmen. Aber ob das nun  
>> auch wirklich
>> der Fall ist, keine Ahnung.
> 
> Du sprichst auf die europaeische "Datenbankrichtlinie" an. Das hat  
> aber mit dem Urheberrecht nichts zu tun. Wenn einer lauter ansich  
> nicht geschuetzte Sachen in einer Datenbank sammelt, dann hat er da  
> einen gewissen Schutzanspruch dagegen, dass Leute seine Datenbank in  
> Gaenze oder in wesentlichen Teilen kopieren. Die Entnahme einzelner  
> Daten aus der Datenbank kann er aber nicht untersagen.

aha, also solange man nicht die Straßennamen ganzer Städte/Stadtteile
aus einer Karte entnimmt, sondern das nur in Einzelfällen tut, würde
das also durchaus legal sein, richtig?

> 
> Besonders brenzlig ist, dass die von uns verwendete CC-BY-SA-Lizenz  
> diese Datenbankrichtlinie nicht wuerdigt. Das bedeutet im Klartext:  
> Durch CC-BY-SA erlaube ich jedem, auf meine Daten zuzugreifen, aber  
> trotzdem koennte ich aufrgund der Datenbankrichtlinie gegen Leute  
> vorgehen, die sich *alle* meine Daten (wenn ich z.B. fast ganz  
> Karlsruhe allein gemappt haette) schnappen...

hmm wäre allerdings irgendwo widersinnig meine Daten unter der CC-BY-SA
Lizenz freizugeben und dann jmd. zu verklagen weil er die Daten unter
dieser Lizenz benutzt, oder?. Glaube nicht dass dir da ein Gericht
folgen würde.
(obwohl, da kann man sich heutzutage auch nie sicher sein *scnr*)




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