[Talk-de] Wo darf man Auto fahren?

Hanno Böck hanno at hboeck.de
Sa Aug 2 19:58:00 UTC 2008


Am Samstag 02 August 2008 schrieb Andreas Jacob:
> §3 Abs.2 Satz 4 kann in BW offensichtlich dahingehend interpretiert werden,
> dass Feldwege nicht befahren werden dürfen. Siehe auch:
>
> http://www.dusslingen.de/ceasy/modules/cms/main.php5?cPageId=461

Da steht aber nicht wodurch sich ein Feldweg auszeichnet. Also ich hab schon 
Straßen gesehen, die definitiv Straßen sind, weil sie bewohnte Siedlungen mit 
dem Rest der Welt verbinden, die definitiv weniger ausgebaut sind als das, 
was ich manchmal als Feldwege sehe.

Ich würde laienhaft behaupten, das ist ein Gesetz, welches der Normenklarheit 
widerspricht und somit null und nichtig ist. Aber ich bin ja kein Jurist ;-)

Hat jemand Lust das Land BaWü zu verklagen? ;-)

-- 
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