[Talk-de] [tagging] Feature Proposal - RFC - (maxspeed = none)

Mario Salvini salvini at t-online.de
So Aug 10 10:33:59 UTC 2008


Garry schrieb:
> salvini at t-online.de schrieb:
>>
>>
>> Laut ADFC scheint die StVO folgendes dazu festzulegen:
>> Die Höchstgeschwindigkeit ist durch die Straßenverkehrsordnung auf land-
>> und forstwirtschaftlichen Wegen auf 30 Stundenkilometer festgelegt.
>>   
> Wo finde ich den entsprechenden Artikel in der StVO?
>
> Garry
>
ich hatte dazu folgenden Forenbeitrag gefunden:

http://www.mtb-news.de/forum/archive/index.php/t-171144.html

Dort heißt es aber weiter unten:

Habe eine interessante Info vom ADFC erhalten:

<<<<<<<<<<<<<
Sehr geehrter Herr Mühlbacher,

ich schreibe Ihnen als ehrenamtlicher Rechtsreferent des
ADFC-Bundesverbands. Wolfgang Richter vom Fachausschuss Tourismus hat Ihre
Frage an mich weitergeleitet.

Eine Regelung der StVO zur Höchstgeschwindigkeit auf land- und
forstwirtschaftlichen Wegen ist mir nicht bekannt. Auch ein Blick in die
StVO (auf die Stellen, an denen eine solche Regelung zu erwarten wäre) hat
noch kein Ergebnis gebracht.

Andererseits sind manche Gebote in der StVO gut versteckt, z. B. die
Vorschrift, dass man auf frei gegebenen Fußwegen nur mit
Schrittgeschwindigkeit fahren darf (§ 41 Abs. 2 Nr. 5 e) StVO). Selbst ein
Berliner Verkehrsrichter schrieb neulich in ein Urteil, dass ihm diese
Vorschrift bis dahin unbekannt war. Das hielt ihn aber nicht davon ab, dem
Radfahrer wegen zu hoher Geschwindigkeit die Schuld an einem Unfall mit
einem Fußgänger zu geben.

Ich werde noch einmal genauer nachsuchen und auch versuchen herauszufinden,
wer die Information auf die ADFC-Homepage gestellt hat. Wenn sie nicht
zutrifft, sorge ich dafür, dass sie gelöscht wird.

Im Übrigen gilt § 3 Abs. 1 StVO, angepasste Geschwindigkeit, der aber keine
starre Höchstgrenze vorgibt.

Mit freundlichen Grüßen

Roland Huhn
ADFC-Rechtsreferent
 >>>>>>>>>>>>>>

auf der ADFC-Seite selber habe ich auch keine Infos mehr gefunden zu 
Tempo-30 aus Forst/Feldwegen.

Auch bin ich über die Tatsache gestolpert, dass bei 
Ortseingangsschildern nur der PKW/LKW-Verkehr ein Geschwindigkeitslimit 
von 50 km/h einhalten muss. Radfahren müssen sich scheinbar nur nach den 
zusätzlich aufgestellten (z.B. für Tempo 30) Schildern richten. 
Ansonsten gilt nur generell der § 3 Abs. 1 StVO.

das wir in Deutschland außerorts nicht generell 100 km/h haben sollte 
man übrigens auch nicht vergessen (PKW bis 3,5t 100, LKW zwischen 3,5 
und 7t 80 km/h, LKWs >7t 60 km/h). wir müßten also wenn dann 
maxspeed:motorcar=100 km/h taggen...

--
Mario




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