[Talk-de] [tagging] Feature Proposal - RFC - (maxspeed = none)

Torsten Leistikow de_muur at gmx.de
So Aug 10 15:44:05 UTC 2008


Florian Heer schrieb:
> Auf Privatgelände gilt die StVO gar nicht.

Hast du das bei deinen juengsten Nachforschungen in der StVO irgendwo 
gefunden?
Meines Wissens nach ist es fuer die Gueltigkeit der Ordnung unerheblich, 
wem der Grund gehoert, auf dem sich die Verkehrsflaeche befindet. 
Letztendlich steht es ja auch nicht immer dran, ob ein Gelaende privat 
ist oder nicht. Massgeblich ist, ob die Verkehrsflaeche der 
Oeffentlichkeit zugaenglich ist. D.h., wenn die Zufahrt in eine Strasse 
nicht verboten oder sogar gesperrt ist, dann muss man in Deutschland 
davon ausgehen, dass da auch die StVO gilt.

Eingeschraenkt wird das Ganze allerdings noch ein bisschen dadurch, dass 
vor Gericht nicht jedes Bewegen von Verkehrsmittel als Strassenverkehr 
gesehen wird, z.B. Parkverkehr auf einem Parkplatz. Daraus kann dann 
wiederum folgen, dass die StVO nicht zur Anwendung kommt, selbst wenn 
dort ein Schild explizit die Gueltigkeit der StVo postuliert.

Das Ganze ist reines Laienwissen (und auch reichlich off topic). Wenn 
einer hier fundiertere Angaben machen kann, so bin ich doch gerne bereit 
etwas dazu zu lernen.


Gruss
Torsten




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