[Talk-de] [tagging] Feature Proposal - RFC - (maxspeed = none)
Torsten Leistikow
de_muur at gmx.de
So Aug 10 15:44:05 UTC 2008
Florian Heer schrieb:
> Auf Privatgelände gilt die StVO gar nicht.
Hast du das bei deinen juengsten Nachforschungen in der StVO irgendwo
gefunden?
Meines Wissens nach ist es fuer die Gueltigkeit der Ordnung unerheblich,
wem der Grund gehoert, auf dem sich die Verkehrsflaeche befindet.
Letztendlich steht es ja auch nicht immer dran, ob ein Gelaende privat
ist oder nicht. Massgeblich ist, ob die Verkehrsflaeche der
Oeffentlichkeit zugaenglich ist. D.h., wenn die Zufahrt in eine Strasse
nicht verboten oder sogar gesperrt ist, dann muss man in Deutschland
davon ausgehen, dass da auch die StVO gilt.
Eingeschraenkt wird das Ganze allerdings noch ein bisschen dadurch, dass
vor Gericht nicht jedes Bewegen von Verkehrsmittel als Strassenverkehr
gesehen wird, z.B. Parkverkehr auf einem Parkplatz. Daraus kann dann
wiederum folgen, dass die StVO nicht zur Anwendung kommt, selbst wenn
dort ein Schild explizit die Gueltigkeit der StVo postuliert.
Das Ganze ist reines Laienwissen (und auch reichlich off topic). Wenn
einer hier fundiertere Angaben machen kann, so bin ich doch gerne bereit
etwas dazu zu lernen.
Gruss
Torsten
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