[Talk-de] Frage zur Diskussion zum BGH, I ZR 81/96
Tobias Wendorff
tobias.wendorff at uni-dortmund.de
Fr Aug 15 12:09:58 UTC 2008
André Reichelt schrieb:
> Dann haben wir ein Gerichtsurteil und dieMeinung eines Anwalts zu
> unseren Gunsten. Allerdings denke ich, das Urteil genügt schon, um nun
> auch Google-Luftbilder abzumalen.
Ich weiß nicht, ob Lichtbilder anders geschützt sind. Das
Berufungsgericht hat sich nur auf gedruckte Kartenwerke
bezogen.
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