[Talk-de] Frage zur Diskussion zum BGH, I ZR 81/96
Florian Heer
florianheerfheb at yahoo.de
Fr Aug 15 21:48:11 UTC 2008
Rolf Gehring schrieb:
> als Deutscher im Sinne des Deutscheschen Grundgesetzes (wurde wirklich mal
> so überprüft) sitze ich in Deutschland vor meinem Computer. Und wenn ich
> dabei etwas unrechtes mache, dann kommen ein Deutscher Richter und ein
> Deutscher Anwalt des Deutschen Staates auf mich zu. Vielleicht lande ich
> dann in einem deutschen Gefängnis.
>
Unwahrscheinlich in diesem Fall, es ist eher eine zivilrechtliche Frage,
die in Lizenzkosten oder anderen Geldern ausarten kann.
> Und niemand wird es interessieren, dass ich die bestafenswürdige Tat für ein
> "internationales Projekt" vorgenommen hatte.
>
Nö, das interessiert auch nicht.
> Mich würde das überzeugen. Dagegen bewegt es mich überhaupt nicht, ob mich
> irgendeine "Bananenrepublik" auf ihre "Schwarze Liste" setzt und ich dort
> nicht mehr einreisen dürfte.
>
Es interessiert auch nicht, ob Du irgendeine Konsequenz erfährst. Aber
Nutzer überall in der Welt, das ist nämlich der Plan bei OSM, können die
Daten nutzen. Und sie verlassen sich drauf, dass sie keine negativen
rechtlichen Konsequenzen aus der Nutzung der Daten erfahren. Wenn wir in
Deutschland Daten einstellen, die in Deutschland als frei von
Urheberrecht angesehen werden, und in Amerika nutzt ein Amerikaner die
Daten, die nach amerikanischem Recht durchaus urheberrechtlich geschützt
sind, kann der deutsche Rechteinhaber den amerikanischen Nutzer in
Amerika verklagen.
Und das ist der Grund warum _mich_ es nicht überzeugen kann, wenn nach
der Meinung eines Gerichts in einem Land die Daten frei sind.
Grüße, Florian.
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