[Talk-de] Waldbetretungsrecht, die x-te (Was: Unterschied:?residential , unclassified, service)

Mark Obrembalski mark at obrembalski.de
So Aug 17 18:46:23 UTC 2008


René Falk <lists at falconaerie.de> schrieb:
> Am Samstag, 16. August 2008 schrieb Mark Obrembalski:
> > René Falk <lists at falconaerie.de> schrieb:
> > > Am Samstag, 16. August 2008 schrieb Martin Koppenhoefer:
> > > > Schutzgebiete stimmt, Privatbesitz darf hingegen betreten
> > > > (nicht befahren, auch nicht mit Fahrrädern) werden, auch
> > > > ausserhalb der Wege.
> > >
> > > Jein, man beachte die Landeswaldgesetze.
> >
> > Wo gibt es denn ein Landeswaldgesetz, das da Beschränkungen für den
> > Privatwald vorsieht? Die mir bekannten sehen zwar durchaus
> > Beschränkungen vor, aber immer nur aus guten Gründen und dann ohne
> > Unterscheidung zwischen Staats-, Kommunal- und Privatwald.
> 
> Nee, keine Beschränkung, aber Privatwald darf, z.B. in Niedersachsen, 
> genauso auf "tatsächlich öffentlichen Wegen" und Fahrwegen befahren, 
> und nicht nur per pedes betreten, werden, wie Nicht-Privatwald, oder 
> habe ich dich da falsch verstanden?

Offenbar. Ich hatte das "Jein, man beachte die Landeswaldgesetze" so
verstanden, dass es Landeswaldgesetze geben soll, die das Betreten von
Privatwald verbieten oder unter besondere, nicht für jede Art von Wald
geltende Beschränkungen stellen.

Dass man auf Wegen auch mit Fahrrädern fahren darf, entspricht der
Regelung des Bundeswaldgesetzes, und auch dazu sind mir keine
landesrechtlichen Bestimmungen bekannt, die zwischen Staats-, Kommunal-,
Kirchen- und Privatwäldern differenzieren.

Gruß,
Mark




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