[Talk-de] Abbiegeregeln und Spitzkurven
PieSchie
PieSchie at gmx.net
Mo Aug 25 15:12:44 UTC 2008
Hallo,
jetzt fang ich wieder damit an:
baulich-getrennt heißt "baulich" getrennt. Wenn die Wege zusammenführen
heißt das nur, dass danach eine Fahrbahn = durchgängige Asphaltierung
und keine baulichen Hindernisse zwischen den einzelnen Fahrspuren. Wenn
doppelt durchgezogene Linie oder Schilder das Linksabbiegen verbieten,
dann sollte auch eine no-left-turn / no-U-Turn-Restriktion erzeugt
werden - IMHO.
Grüße,
PieSchie
Martin Koppenhoefer schrieb:
>> Allerdings sollte es nicht möglich sein, eine Straße die baulich getrennt ist
>> und dann zusammen geführt wird, an dieser Stelle als "links abbiegen" wieder
>> zurück zu fahren.
>>
>>
> warum sollte das nicht möglich sein? Es ist m.E. sogar der
> Standardfall, dass man bei einer baulich getrennten Straße an den
> Stellen, wo die Trennung aufgehoben wird, wenden kann.
>
Mehr Informationen über die Mailingliste Talk-de