[Talk-de] F-Plan Dortmund - mit TK als Hintergrund
Tobias Wendorff
tobias.wendorff at uni-dortmund.de
Do Aug 28 12:12:23 UTC 2008
Hallo,
Alexrk schrieb:
> Ist das wirklich so, dass *auch die Grundkarte* in diesen amtlichen
> Veröffentlichungen dann gemeinfrei ist? So sicher bin ich mir da ja nicht.
§ 5 Abs. 1 UrhG:
"Gesetze, Verordnungen, amtliche Erlasse und Bekanntmachungen sowie
Entscheidungen und amtlich verfaßte Leitsätze zu Entscheidungen genießen
keinen urheberrechtlichen Schutz."
Allerdings finde ich "§ 5 Abs. 2 UrhG" sehr interessant:
"Das gleiche gilt für andere amtliche Werke, die im amtlichen Interesse
zur allgemeinen Kenntnisnahme veröffentlicht worden sind, mit der
Einschränkung, dass die Bestimmungen über Änderungsverbot und
Quellenangabe in § 62 Abs. 1 bis 3 und § 63 Abs. 1 und 2 entsprechend
anzuwenden sind."
Die Kommunen nennen ihre Stadtpläne ja "amtliche Kartenwerke".
Grüße
Tobias
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