[Talk-de] LKW-Routing (TV-Bericht)

Stefan Dettenhofer (StefanDausR) osm at dentro.info
Fr Dez 5 16:51:56 UTC 2008


Bei den Medion PNAs (Hersteller ist m.W. Mitac) ist das definitiv kein 
Problem!

Du brauchst da nichts an der Firmware zu ändern. Er reicht die andere 
Software aufzuspielen und zu starten.
Selbst die mitgelieferte Navi-Software ist so offen Programmiert, dass 
man da selbst Änderungen machen kann und darf!

Man kann die Originalsoftware jederzeit wieder von DVD einspielen.

Und Garantie/Gewährleistung ist innerhalb der ersten 2 Jahre überhaupt 
kein Problem!

Gruß,
Stefan

Tobias Wendorff schrieb:
> André Reichelt schrieb:
>   
>> Tobias Wendorff schrieb:
>>     
>>> Für einen Gewerbetreibenden leider uninteressant, da mit solchen
>>> Eingriffen die Gewährleistung und Garantie verloren geht.
>>>       
>> Blödsinn! Ich habe ja an der Original-Software nichts geändert. Ich habe
>> das Programm nur auf die Speicherkarte gepackt und starte es dann ganz
>> normal über den Explorer. In den kommt man, wenn man beim "hochfahren"
>> des Navis eine bestimmte Taste gedrückt hält.
>>     
>
> Blödsinn, aha.
>
> Die "Garantie" ist sowieso freiwillig. Wenn der Hersteller Spuren
> einer anderen Software auf dem Telefon sieht, kann er sofort von
> seiner Garantie zurücktreten, auch wenn er sie beim Kauf zugesichert
> hat .
>
> Die "Gewährleistung" ist aber verpflichtend, aber nach den ersten
> sechs Monaten muss der *Käufer* nachweisen, dass die Mängel am Gerät
> nicht durch die eingespielte Software entstanden sind. Solche Beweise
> werden von Seiten der Gerichte und Hersteller natürlich nur von
> Gutachtern anerkannt.
>
> Der PDA mit Auslieferung als Navigationssystem (und somit eine
> Beschränkung der Möglichkeiten) ist vergleichbar mit Brandings von
> Handys vieler Mobilfunkbetreiber. Durch Software-Eingriff wird die
> Funktion / das mögliche Potential beschränkt und/oder verändert.
>
> Ich würde abwägen:
> Wenn man wirklich nur eine Taste drücken muss, um das fremde Programm
> zu starten und keine Manipulation an der Firmware oder mitgelieferten
> Software durchführen muss, dann ist es sicherlich akzeptabel. Man
> kann das Gerät beim Einschicken ggf. einfach zurücksetzen.
>
> Sobald man jedoch Core-Programme umschreibt, austauscht oder gar
> die Firmware austauscht, fällt das Ganze unter Urheberrechtsverstoß,
> da Software geschützt ist. Heise hat vor einiger Zeit genau dazu
> einen Artikel geschrieben (irgendwo bei Heise-Mobile).
>
> Viel gravierender sehe ich allerdings die markenrechtliche Probleme;
> lies hierzu § 24 Abs. 2 MarkenG - bezüglich ähnlicher Eingriffe,
> nämlich dem Entfernen von SIM-Locks hat der BGH bereits geurteilt:
> Entfernung ohne Eingriff in die Software => Markenverletzung
>
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>
>   






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