[Talk-de] §5 UrhG, Städti
Sven Anders
sven at anders-hamburg.de
Mo Jan 14 07:16:43 UTC 2008
Am Sonntag, 13. Januar 2008 23:49 schrieb Andreas Hubel:
> Im Zweifelsfall einfach mal bei der Stadt/Gemeinde nachfragen.
Wobei die sich dann häufig dafür entscheiden erstmal zu sagen:
Alles ist urheberrechtlich geschützt. Damit ist der arme Angestellte in der
Verwaltung auf der sicheren Seite.
Am besten wäre wahrscheinlich einen Rechtsanwalt mit der Klärung der Frage zu
beauftragen (und ihn auch nach Gebührenordnung zu bezahlen). Dann haftet der
im Zweifel für seine falsche Beratung (dafür muss jeder Anwalt eine
Rechtschutzversicherung haben).
Gruß
Sven
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