[Talk-de] §5 UrhG, Städti
Sven Anders
sven at anders-hamburg.de
Mo Jan 14 15:28:59 UTC 2008
Am Montag, 14. Januar 2008 10:26 schrieb Frederik Ramm:
> Zwar kann ein bisschen juristischer Sachverstand nicht schaden, aber von
> einer Haftung haben wir nichts. Wir muessen nicht fuerchten, dass jemand
> OSM auf Schadensersatz verklagt oder so, denn OSM hat kein Geld. Was wir
> fuerchten muessen ist
Der englische OSM Verein hat auch etwas Geld, und ich bin mir noch nicht mal
sicher, das man nicht evtl. die Person die das wirklich in OSM eingetragen
hat belangen könnte.
> (2) dass unser Ruf beschaedigt wird ("OpenStreetMap, das sind doch diese
> Kartenpiraten")
>
> - und vor beidem schuetzt uns die Haftung des Anwalts nicht.
Ich denke der Ruf ist besser, wenn man sagen kann: Seht wir hatten sogar
einen Anwalt gefragt und der hat auch was von §5 UrhG gesagt.
Gruß
Sven
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