[Talk-de] §5 UrhG, Städti

Sven Grüner sven at schunterscouts.de
Mo Jan 14 16:19:00 UTC 2008


Frederik Ramm schrieb:
> Hallo,
> 
>> Am besten wäre wahrscheinlich einen Rechtsanwalt mit der Klärung der Frage zu 
>> beauftragen (und ihn auch nach Gebührenordnung zu bezahlen). Dann haftet der 
>> im Zweifel für seine falsche Beratung (dafür muss jeder Anwalt eine 
>> Rechtschutzversicherung haben).
> 
> (1) dass wir Daten importieren, auf diesen dann aufbauen und spaeter 
> aufgrund einer Beschwerde diese Daten und alles, was darauf aufgebaut 
> ist, loeschen muessen;

Ja, aber könnten wir in dem Fall nicht den Anwalt verklagen, dass wir
aufgrund seiner falschen Auskunft tausende von Arbeitsstunden vergeudet
haben. Ehrenamtliche Arbeit kann nämlich nach deutschen Recht als eine
Art Spende geführt werden. Zumindest bekommt ein Verein (der Kinder und
Jugendarbeit) seine ehrenamtlich erbrachten Stunden (bei Baumaßnahmen)
bezuschusst, als ob er dafür Handwerker zu ca. 7€/Std. eingestellt hätte.
Zwar weiß ich nicht ob man da bei dem Anwalt Forderungen geltend machen
kann, aber es braucht nicht viel Fantasie, sich vorzustellen, das
MegaMapping Inc. in solch einem Fall vor Gericht ziehen würde.

Gerade ist das noch Theorie, da OSM weder über den finanziellen noch den
öffentlichen Rückhalt verfügt vor Gericht zu ziehen. Aber wenn wir mal
so bekannt sind wie die Wikipedia und Medion und Garmin ihre Geräte mit
OSM-Karten ausliefern wäre das vorstellbar.

Viel interessanter wäre aber tatsächlich die Frage, ob für geschütztes
Material OSMF oder der Mapper haften muss.

Grüße, Sven




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