[Talk-de] Frage zu Lizenz-Vereinbarung mit WMS-Anbietern

Hatto von Hatzfeld hatto at salesianer.de
Sa Jul 12 15:29:36 UTC 2008


Am Samstag, 12. Juli 2008 16:33 schrieb Andreas Jacob:

> Nach meiner Auffassung habe ich an den erstellten Vektordaten das
> alleinige Urheberrecht, und kann die Vektordaten unter eine Lizenz
> stellen, welche mir beliebt. [...]

> Der unsichere Punkt ist halt, ob die von mir geschaffenen Vektordaten
> als eigenständiges Werk ansehen kann oder nicht. Nach meinem
> Rechtsempfinden ist dem so - und somit können die Lizenzbedingungen der
> Landesvermessungsämter nicht mehr auf mein Werk durchschlagen, und ich
> kann es unter eine mir genehme Lizenz stellen.

Ein wirklich sehr unsicherer Punkt. Ich habe mir mal durchgelesen, was auf 
http://de.wikipedia.org/wiki/Rechte_an_Geoinformationen#Rechtslage_in_Deutschland 
und http://www.jurpc.de/aufsatz/20010070.htm zu diesem Thema steht. 
Demnach scheint mir (leider) die Auffassung plausibel, dass (neben dem 
Schutz der Luftaufnahmen als Lichtbilder - nicht Lichtbildwerke) die 
Umwandlung der Luftbilder zu Orthophotos einschließlich der Zuordnung zu 
den Geokoordinaten als eine hier wesentliche Leistung betrachtet werden 
muss. Damit genießen die WMS-Luftbilder-Angebote der Vermessungsämter 
auch den Schutz als Datenbankwerk. Zeichne ich nun auf Grundlage dieser 
Orthophotos eine Landkarte (oder einen Stadtplan), dann ist zwar mein 
eigener schöpferischer Anteil (m.E.) nicht zu leugnen und meine Landkarte 
genießt daher auch den Schutz als eigenständiges Werk; sie bleibt 
dennoch, weil ein ganz wesentliches Element, nämlich die Feststellung der 
räumlichen Position der dargestellten Objekte, aus den Orthophotos 
stammt, ein im Sinn einer Bearbeitung von den Orthophotos abgeleitetes 
Werk und kann nicht ohne Zustimmung des Vermessungsamtes verbreitet oder 
gar (entsprechend der Lizenz von OSM) kommerziell verwertet werden. Um 
einen Vergleich anzustellen: Auch wer als noch so kreativer Komponist ein 
Gedicht eines zeitgenössischen Dichters vertont, kann das entstandene 
Lied nicht ohne Zustimmung des Dichters verbreiten oder verwerten.

Ohne explizite Zustimmung der Vermessungsämter wird es also wohl nicht 
gehen. - Aber natürlich kann ich mich irren; ich bin ja kein Jurist (und 
selbst unter denen dürfte es unterschiedliche Meinungen geben).

Hatto




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