[Talk-de] Frage zu Lizenz-Vereinbarung mit WMS-Anbietern
Hatto von Hatzfeld
hatto at salesianer.de
Sa Jul 12 15:29:36 UTC 2008
Am Samstag, 12. Juli 2008 16:33 schrieb Andreas Jacob:
> Nach meiner Auffassung habe ich an den erstellten Vektordaten das
> alleinige Urheberrecht, und kann die Vektordaten unter eine Lizenz
> stellen, welche mir beliebt. [...]
> Der unsichere Punkt ist halt, ob die von mir geschaffenen Vektordaten
> als eigenständiges Werk ansehen kann oder nicht. Nach meinem
> Rechtsempfinden ist dem so - und somit können die Lizenzbedingungen der
> Landesvermessungsämter nicht mehr auf mein Werk durchschlagen, und ich
> kann es unter eine mir genehme Lizenz stellen.
Ein wirklich sehr unsicherer Punkt. Ich habe mir mal durchgelesen, was auf
http://de.wikipedia.org/wiki/Rechte_an_Geoinformationen#Rechtslage_in_Deutschland
und http://www.jurpc.de/aufsatz/20010070.htm zu diesem Thema steht.
Demnach scheint mir (leider) die Auffassung plausibel, dass (neben dem
Schutz der Luftaufnahmen als Lichtbilder - nicht Lichtbildwerke) die
Umwandlung der Luftbilder zu Orthophotos einschließlich der Zuordnung zu
den Geokoordinaten als eine hier wesentliche Leistung betrachtet werden
muss. Damit genießen die WMS-Luftbilder-Angebote der Vermessungsämter
auch den Schutz als Datenbankwerk. Zeichne ich nun auf Grundlage dieser
Orthophotos eine Landkarte (oder einen Stadtplan), dann ist zwar mein
eigener schöpferischer Anteil (m.E.) nicht zu leugnen und meine Landkarte
genießt daher auch den Schutz als eigenständiges Werk; sie bleibt
dennoch, weil ein ganz wesentliches Element, nämlich die Feststellung der
räumlichen Position der dargestellten Objekte, aus den Orthophotos
stammt, ein im Sinn einer Bearbeitung von den Orthophotos abgeleitetes
Werk und kann nicht ohne Zustimmung des Vermessungsamtes verbreitet oder
gar (entsprechend der Lizenz von OSM) kommerziell verwertet werden. Um
einen Vergleich anzustellen: Auch wer als noch so kreativer Komponist ein
Gedicht eines zeitgenössischen Dichters vertont, kann das entstandene
Lied nicht ohne Zustimmung des Dichters verbreiten oder verwerten.
Ohne explizite Zustimmung der Vermessungsämter wird es also wohl nicht
gehen. - Aber natürlich kann ich mich irren; ich bin ja kein Jurist (und
selbst unter denen dürfte es unterschiedliche Meinungen geben).
Hatto
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