[Talk-de] Amtl. Bebauungspläne (PDF) in josm laden?
Tobias Wendorff
tobias.wendorff at uni-dortmund.de
Mi Jul 23 12:47:09 UTC 2008
Hallo,
Frederik Ramm schrieb:
> Wenn diese Grundkarte Teil der amtlichen Bekanntmachung ist, dann ist
> sie auch vom UrhG ausgenommen. §5 Abs 1 UrhG:
>
> "Gesetze, Verordnungen, amtliche Erlasse und Bekanntmachungen sowie
> Entscheidungen und amtlich verfaßte Leitsätze zu Entscheidungen
> genießen keinen urheberrechtlichen Schutz."
ACK.
> Der Knackpunkt ist, und das hatten wir hier schonmal, dass wohl
> unterschieden wird zwischen Karten, die "im amtlichen Interesse
> veroeffentlicht werden" (z.B. um zu sagen: Hier und da darf man nicht
> schwimmen) und Karten, die eher so irgendwie "nebenher"
> mitveroeffentlicht werden, ohne dass direkt ein amtliches Interesse
> bestuende. Erstere sind nicht geschuetzt, letztere sind es. Vgl.
> http://www.schmunzelkunst.de/saq2.htm.
ACK².
>> Noch ein Problem ist die Weiterverwendung. Dürfen diese auch im
>> Ausland
>> für kommerzielle Zwecke weiterverwendet werden? Eventuell ist die
>> Freigabe von F- und B-Plänen nur für das deutsche Hoheitsgebiet
>> bedacht.
>
> Das kann nicht sein, denn diese "Freigabe" funktioniert ja ueber eine
> Ausnahme vom UrhG, d.h. die *Publikation* ist vom Schutz ausgenommen
> (und nicht die *Nutzung* der Publikation durch X, Y, Z gestattet).
> Wenn aber eine Publikation keinen Schutz hat, dann hat sie den fuer
> niemanden, egal ob In- oder Ausland.
Wenn man das jetzt auf die Diskussion mit den Orthophotos überträgt,
bei denen das Georefenzieren eine kreative Leistung zur Erlangung
des Urheberrechtschutzes darstellt, hätte ich nach der Referenzierung
ein Recht an dem Werk?
Grüße
Tobias
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