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Tobias Wendorff tobias.wendorff at uni-dortmund.de
Mi Jul 30 14:42:33 UTC 2008


Hatto von Hatzfeld schrieb:
> Nur eine Detailanmerkung: Es ist nicht der Raumbezug, der solche Daten zu 
> urheberrechtlich geschützten macht. Daher sind Rohdaten (z.B. ein 
> GPS-Track) trotz Raumbezugs auch nicht geschützt. Wie ich schon zuvor 
> schrieb, ist es eine Frage der Schöpfungshöhe.

Dabei steht nun immer noch die Frage im Raum, wann eine OSM-Eingabe
schützenswert ist. Meine Meinung dazu steht weiter unten.

 > Ich muss nach Lektüre von
> http://de.wikipedia.org/wiki/Rechte_an_Geodaten#Rechtslage_in_Deutschland 
> allerdings zugeben, dass anscheinend (für Deutschland) höchstrichterlich 
> entschieden wurde, dass in der Generalisierung der Daten (die beim 
> Kartieren immer stattfindet) eine ausreichende individuelle Leistung zu 
> sehen und damit Schöpfungshöhe und urheberrechtlicher Schutz als gegeben 
> zu betrachten sind.

Solange es nicht automatisierbar ist und menschliche Intelligenz
dahinter steckt, ist es für mich kreatives Schaffen.

Viele Leute - selbst bei uns im Studium - schaffen es nicht, ein
Luftbild zu georeferenzieren oder ein paar Häuser aus Luftbildern
nachzumalen.

Daher ist das für mich Kunstfertigkeit.

 > Wer zu OSM beiträgt, verliert zwar nicht sein
> Urheberrecht, räumt aber über die Lizenz jedem an den Daten 
> Interessierten recht weitgehende Nutzungsrechte ein.

ACK.





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