[Talk-de] Nutzung von Luftbildern des Bayrischen

Johann H. Addicks addicks at gmx.net
Di Jun 10 12:24:50 UTC 2008


Date: Tue, 10 Jun 2008 08:58:29 +0200
From: Bernd Wurst <bernd at bwurst.org>

>>>> Die verwendung von öffentlich zugänglichen luftbildern
>>>> als quellen für das erstellen von karten ist keine
>>>> urheberrechtverletzung.

> Deiner These nach könnte man einfach eine kleine GmbH gründen, die Daten von 
> irgendwo kopiert und diese dann jemand anderem zur Verfügung stellt, der die 
> weiter verkauft. Die GmbH kann verklagt werden, geht pleite und der Nutzer 
> der Daten ist fein raus. Das kann ich irgendwie nicht glauben.

Es gibt keinen "gutgläubigen Erwerb" von Nutzungsrechten. 
Wer Werke verbreitet (solche von urheberrechtlicher Schöpfungshöhe, auch wenn sie "nur" dem Datenbankschutz unterliegen) hat dafür Rechnung zu tragen, dass er gültig lizenziert.
Wenn also in der Lizenzierungskesste ein "Zwischenhändler" oder ander Mittelsmann Nutzungsrechte an urheberrechtlich geschützten Inhalten einräumt und es dabei zu "Missverstädnissen kommt", dann muss auch jeder Nachnutzer für Fehler geradestehen. 
Dieser Nachnutzer dann wiederrum im Binnenverhältnis mit seinem Vorlieferante Ansprüche geltend machen kann. Aber selbst wenn wg Insolvenzen dieses nicht möglich ist, ist für den Urheber des Werkes und dessen Ansprüche gegenüber dem Nachnutzer irrelevant. 


Panoramafreiheit von öffentlichen Stadtplänen:
An dieser Stelle stellt sich mir immer die Frage, wie die Touristeninformationstafeln an Ortseingängen lizenziert sind. Die dort häufig aushängenden Stadtpläne sind dauerhaft im öffentlichen Raum angebracht und fallen somit, zumindest als Fotografien unter die Panoramafreiheit. 
Die Panoramafreiheit hebelt dann zumindest künstlerische Schöpfungshöhe der Zeichnung und Bildgestaltung aus, nach meinem Verständnis jedoch nicht den Datenbankschutz auf das mit angeschlagene Straßenverzeichnis. 

-jha- 



> > Google-Maps abzuzeichnen. Das ist aber sehr wohl nicht erlaubt. Auch ohne
> > Urteil. In diesem Bereich gibt es vermutlich deutlich mehr Abmahnungen
> > als Urteile.
> Nicht wirklich. Die Nutzung fremder Luftbilder ist - im Gegensatz zur
> Nutzung fremder Karten - eine sehr neumodische Sache. Und die quasi
> einzige M?glichkeit sie nachzuweisen ist eine verschobene
> Georeferenzierung - und seit wann gibt es (frei abrufbare)
> georeferenzierte Luftbilder?

Naja, sowohl die WMS-Daten der LVG Bayern als auch Google-Maps-Luftbilder sind 
georeferenziert und frei abrufbar. Vielleicht werden die Google-Maps-Bilder 
nicht mit ihrer eingebetteten Georeferenzierung ausgeliefert, aber es ist 
trivial, die Kachel-Nummern zurpck zu ?bersetzen.

Eine verschobene Georeferenzierung zu erkennen und zu korrigieren ist auch 
relativ trivial, da man einfach ein paar Stra?en mehrfach mit GPS ablaufen 
muss und dann die Karte daran anpassen kann.

Dennoch besteht f?r den Urheber die M?glichkeit, in solchen Luftbildern zu 
retuschieren. Einen Wald um einige Meter zu verl?ngern, einem Waldrand eine 
charakteristische Form geben, einen See zu machen wo keiner ist, das ist eine 
Finger?bung f?r jemanden, der mit Bildbearbeitungssofte umgehen kann.

Auch wenn ich das beim Landesamt gar nicht und bei Google-Maps kaum glauben 
kann, so besteht die M?glichkeit.


Deiner Aussage nach w?re es wirklich kein Problem f?r das Projekt wenn jemand 
anonym Google-Luftbilder abmalen w?rde.

Gru?, Bernd

-- 
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