[Talk-de] Parkplätze zu supermarkt ... Ban k ... etc.

André Reichelt andre-r at online.de
Di Jun 10 13:59:02 UTC 2008


Heiko Jacobs schrieb:
> Supermarktparktplätze sind aber öffentlich zugänglich, also
> gilt die StVO, ich muss keinesfalls ein Knöllchen zahlen,
> wenn ich da fahre...

Denkste. Die Diskussion hatten wir erst. Laut ein paar Urteilen ist es 
so, dass selbst, wenn da steht, die StVO würde gelten, diese nicht gilt. 
Wenn Du dort einen Unfall haben solltest, wird es vor Gereicht aus so 
enden, dass in der Regel, egal wer Schuld ist, beide gleich viel zahlen, 
da die Regelung "rechts vor links" auf privaten Parkplätzen, die 
öffentlich zugänglich sind, nicht gilt. Auch ein Schild wie "hier gilt 
die StVO" ist nicht rechtswirksam.

Es ist allerdings so, dass Du ein Knöllchen bekommen kannst, wenn Du 
Dich auf einen Behindertenparkplatz stellst.

-------------- nächster Teil --------------
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