[Talk-de] Nutzung von Luftbildern des Bayrischen Landesamts für Vermessung und Geoinformation in OpenStreetMap
Thomas Hieber
thieber at gmx.net
Di Jun 10 19:50:31 UTC 2008
Frederik Ramm schrieb:
> Hallo,
>
> Henry Loenwind wrote:
>
>> Grade mal ein Beispiel: Wenn ich hergehe und mir von Dir die Mona Lisa
>> beschreiben lasse, Du dafür auf einem kommerziellen Bild nachsiehst, wie
>> sie eigentlich aussieht, und ich die Beschreibung dann in die Wikipedia
>> stelle - haben wir dann die Rechte des Fotografen verletzt? Nein. Die
>> des Künstlers? Nein, zu lange tot. (Sein Pech ;)
>>
>
> [...]
>
> Ist zwar so ein leidiges Thema, wo Nichtjuristen sich ewig im
> Argumentationssumpf mit Matsch bewerfen koennen, aber ich vergleiche das
> Abmalen von Luftbildern gern mit dem Nacherzaehlen eines Romans. Niemand
> kann mir verbieten, Harry Potter auf zwei Seiten nachzuerzaehlen und auf
> meine Webseite zu stellen, obwohl das definitiv ein "abgeleitetes Werk"
> ist (ich kann nur nacherzaehlen, was ich vorher lese).
>
> Dieser Vergleich hinkt natuerlich auch insofern, als dass Harry Potter
> keine Beschreibung von Fakten darstellt, im Gegensatz zu einem Luftbild.
>
>
Zumindest bei Google ist de Situation IMHO eindeutig. In den
Nutzungsbedingungen steht:
*Fotografische Abbildungen*
[...]
Es ist untersagt, die Abbildungen vollständig oder teilweise
zurückzuentwickeln, zu dekompilieren, zu disassemblieren, zu übersetzen,
zu ändern oder abgeleitete Arbeiten aus ihnen zu erstellen. Darüber
hinaus dürfen die Abbildungen oder Teile davon weder vermietet,
weitergegeben, veröffentlicht, verkauft, abgetreten, verleast,
sublizenziert, vermarkt, übertragen oder in einer sonstigen Weise
genutzt werden, die nicht ausdrücklich durch diese Vereinbarung
gestattet wird.
[...]
Ich glaube viel eindeutiger kann man es nicht verbieten, von der
Luftbildern irgendwas abzumalen. Ob das juristisch haltbar ist, das ist
natürlich die andere Frage, aber ich vermute, dass Google auch ein oder
zwei Anwälte beschäftigt und die das schon geprüft haben.
Die Landesvermessungsämter sind da VIEL schwammiger (z.B. Bayern):
[...]
Jede Nutzung - z.B. durch Speicherung, Vervielfältigung,
Digitalisierung, Umarbeitung, Verbreitung und Veröffentlichung
- bedarf einer vorherigen, schriftliche Erlaubnis des Landesamtes für
Vermessung und Geoinformation.
[...]
Gruß,
Thomas
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