[Talk-de] Fwd: AW: Nutzung von Luftbildern in OpenStreetMap

Florian Lohoff flo at rfc822.org
Sa Jun 14 09:45:31 UTC 2008


On Sat, Jun 14, 2008 at 01:44:18AM +0200, Henry Loenwind wrote:
> Sven Geggus wrote:
> 
> > Es gilt rechtlich zu klären, ob das Urheberrecht überhaupt derart
> > weit reicht. Dass die Menschen von den Ämtern da erst mal vorsogrlich
> 
> Das Problem ist ja, dass sie keine Rechte auf die von uns erzeugten 
> Daten beanspruchen, sondern wir nach deren Lizenz die Luftbilder erst 
> gar nicht vom Server ziehen dürfen, wenn wir sie für ...[irgendwas 
> anderes als privates Anschauen]... nutzen wollen.

Also ich schaue mir das ganze privat an (ich persoehnlich bin Privatmann)
und in freier nutzung nach UrhG §24 erstelle ich dann ein neues
eigenstaendiges werk das ich dann mit anderen zusammentrage (OSM) was
nicht mehr mit den Luftbildern zu tun hat. Die Frage
ist ob mir das untersagt werden kann wenn eben die nutzung (Betrachten)
erlaubt ist. 

Wenn ich den kommentar 1) lese dann ist nach meiner Laienhaften vorstellung
eben die nutzung von Luftbilder problemlos. Wenn ich Straßen nachzeichne
kopiere ich ja eben nur einen kleinen aspekt des Luftbildes und schaffe
etwas vollkommen neues was mit dem Luftbild nichts mehr zu tun hat und
auch die wesentlichen zuege eben nicht mehr traegt. Ebenfalls in diesem 
Kommentar:

	"Wird ein Werk in eine andere, wesensfremde Werkkategorie
	transformiert, so ist in der Regel von einer freien Benutzung
	auszugehen. Beispielsweise wenn ein Gedicht in ein Gemälde oder
	eine Fabel in eine Melodie umgewandelt wird. Bei Übertragungen
	in wesensgleiche oder verwandte Werkkategorien liegt dagegen
	eher eine Bearbeitung vor. Zum Beispiel bei dem Nachmalen eines
	Fotos oder dem Verfilmen eines Romans. Dies gilt jedoch nicht
	uneingeschränkt. Wird das Thema eines Fotos, beispielsweise
	ein Portrait, in einem Gemälde verarbeitet, wobei der Maler
	das Portrait nur als eine von vielen dargestellten Charakteren
	einer Bildergeschichte darstellt, und es auf diese Weise in
	einem völlig neuen Kontext setzt, so werden die Charakterzüge
	des Fotografiewerkes von der neuen Szene überspielt - sie
	verblassen."

> Also der gleich Sch..., wie das was ich im Moment auf Arbeit hab - die 
> Software, an der ich programmiere steht (viral) unter GPL, aber meine 
> arbeitsvertragliche Weisungsgebundenheit verhindert, dass ich sie ins 
> Netz stelle...

Wie schon im thread erwaehnt - Die GPL sagt nur das der empfaenger eine
Binarys auch den Source bekommen muss. Sie sagt nichts ueber
veroeffentlichungspflichten. Nur weil die meisten Free Software projekte
das so machen (was auch gut so ist) heisst das nicht das das bedingung
der GPL ist.

Flo
1) http://www.jusline.de/index.php?cpid=f92f99b766343e040d46fcd6b03d3ee8&lawid=2&paid=24
-- 
Florian Lohoff                  flo at rfc822.org             +49-171-2280134
	Those who would give up a little freedom to get a little 
          security shall soon have neither - Benjamin Franklin
-------------- nächster Teil --------------
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