[Talk-de] Trennen von Straßen in Richtungsfahrbahnen
Gerrit Lammert
osm at 00l.de
Mo Jun 16 23:30:52 UTC 2008
Florian Lohoff wrote:
> So weit ich das weiss gelten auch die 2 durchgezogenen linien beim
> Amtsschimmel als bauliche Trennung was u.a. auch die
> Geschwindigkeitsbeschraenkung auf 100 aussertorts aufhebt.
Mein etwas angerostetes Fahrschulwissen (ohne Gewähr):
Richtgeschwindigkeit 130 gilt wenn mindestens eine der folgenden
Bedingungen erfüllt ist:
- (Ausgeschilderte) Autobahn
- Bauliche Trennung
- min. 2 Spuren in jede Richtung
Natürlich überbieten Schilder diese Regelung, z.B. das Ortsschild. :)
Ob Doppelter Strich das gleiche ist wie bauliche trennung weiß ich nicht.
Aber mein Punkt geht auch nicht in Richtung Maximalgeschwindigkeit,
sondern wie verhält es sich beim Fahren. Wenn ich wegen Verkehrsregelung
(durchgezogener Strich) nicht in die links abgehenden Straßen einbiegen
darf, verhält es sich effektiv wie eine bauliche Trennung. Eine
splittung des Weges in zwei Einbahnstraßen ist damit für mich auch hier
die einfachere und logischere Mapping-Variante.
Etwas anderes ist ein durchgezogener Strich, der nur das überholen
verbietet, aber für jede Straße links unterbrochen wird und somit ein
abbiegen beliebig ermöglicht. Solch eine Straße braucht natürlich nicht
für alle 100m getrennt gemappt zu werden, fürchte da war ich nicht ganz
deutlich. :)
Gerrit
Edit: gefunden
http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_03.php
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