[Talk-de] Informationelle Selbstbestimmung von Busfahrern beim (heimlichen) Tracken?
Johann H. Addicks
addicks at gmx.net
Mi Jun 25 01:07:28 UTC 2008
hy schrieb:
> Da du den Namen des Busfahrers nirgends hinterlegen wirst, duerfte dessen
> informationelles Selbstbestimmungsrecht nicht tangiert werden.
Es handelt sich bei den Tracks noch nicht um personenbezogene Daten,
aber um personenbeziehbare. Und die sind zumindest wenn man der
landläufigen FoeBud-Argumentation folgt sogar noch problematischer, da
sie eben nicht unter Verschluss gehalten werden.
Ob jedoch ein Busfahrer, der per Definition seinen Dienst in der
Öffentlichkeit verrichtet, in seinen Persönlichkeitsrechten
beeindträchtig wird wurdh ein public tracklog: Wird hier niemand
beurteilen können.
BTW: Habe Fußballspieler eigentlich was im Arbeitsvertrag, dass ihre
Arbeit kameraüberwacht wird? <g>
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