[Talk-de] Ganzer Ort Anlieger Frei

Frederik Ramm frederik at remote.org
Mi Mär 26 10:10:47 UTC 2008


Hallo,

    es gibt hier einen kleinen Ort namens Ettlingenweier, bei dem an  
allen drei (oder so) Zufahrtsstrassen ein Schild steht, dass Kfze  
aller Art verboten sind, darunter "Anlieger frei" (fuer  
Schilderfetischisten: Zeichen 260 plus Zeichen 1020-30). Darunter  
steht noch mal extra: "Ortsdurchfahrt Ettlingenweier gesperrt" oder so.

Nun frage ich mich zunaechst einmal, was das rechtlich bedeutet. Es  
ist ja nicht so, dass jede Strasse im Ort ein "Anlieger frei"-Schild  
haette. Ich vermute, dass dadurch eine Situation entsteht, in der  
ich, wenn ich erstmal (aufgrund eines berechtigten Anliegens) in den  
Ort eingefahren bin, ich mich dann darin nach Belieben tagelang mit  
dem Kfz bewegen darf, oder?

Dennoch ist der durch diese Beschilderung ausgedrueckte Wunsch ja  
vermutlich ein anderer, naemlich, dass Durchgangsverkehr diesen Ort  
meiden moege. Ich frage mich, wie ich sowas am besten taggen soll.  
Eigentlich besteht ja eine gewisse Einigkeit darueber, dass  
"residential"-Strassen ohnehin nicht zum Durchgangsrouten benutzt  
werden sollen, d.h. ein guter OSM-Router wuerde mich sowieso nur nach  
Ettlingenweier locken, wenn ich dort explizit mein Ziel setze.
Dennoch muesste irgendwie der Tatsache Rechnung getragen werden, dass  
man diesen Ort nicht nur nicht durchfahren soll, sondern nicht  
durchfahren darf... wenn ich nun den Zufahrtsstrassen irgendwie ein  
"Anlieger frei" verpasse, wie soll ein Router denn damit umgehen?  
Muesste streng genommen ein "Anlieger frei" nicht mit einer Relation  
auf ein Gebiet verbunden werden, in dem das Anliegen sich befinden  
muss? Die Ortsdurchfahrt Ettlingenweier ist fuer manche Strecken,  
deren Start und Ziel ausserhalb Ettlingenweier liegen, durchaus  
attraktiv; eine allgemeine Regel "beim Routing wird Anlieger frei  
ignoriert, denn dass eine Strecke auf dem kuerzesten Weg zwischen A  
und B liegt, ist bereits ausreichendes Anliegen, sie zu nutzen"  
wuerde also durchaus fremden Verkehr durch Ettlingenweier fuehren.

Sicherlich gibt es zum Thema "Anlieger frei" unendlich viel  
Literatur, weil der Begriff so schwammig ist...?

Bye
Frederik

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Frederik Ramm  ##  eMail frederik at remote.org  ##  N49°00'09" E008°23'33"







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