[Talk-de] weitere maxspeed-Values brauchen wir!

Mario Salvini salvini at t-online.de
So Nov 2 20:35:54 UTC 2008


Garry schrieb:
> Mario Salvini schrieb:
>   
>>> Die Zahl muss er sich nicht ausdenken, er bekommt ihn vorgeschlagen als 
>>> ein fundiert ermittelter
>>> Wert der bisher alle realistisch gestellen Anforderungen für Erfassung 
>>> und Anwendung erfüllt.
>>>   
>>>     
>>>       
>> da es ein deutsches Gerichtsurteil gibt indem Schrittgeschwindigkeit mit 
>> 4km/h festgesetzt wurde ist dein Wert schonmal nicht für alle 
>> ermittelten Werte gültig, egal wie oft du sagst sie waären es doch ;)
>>   
>>     
> Bitte um genaue Quelle, dann sehen wir mal von welchem Gericht das 
> Urteil stammt und was genau
> drin steht! Realiatisch sind 4km/h nicht - probier einfach mal aus eine 
> längere, stärker ansteigende Strecke
> mit einem handelsüblichen PKW zu fahren ohne die 4km/h zu überschreiten 
> insofern Du berechtigt bist
> einen PKW zu fahren.
>   
als ich kann mit meinem ollen Corsa bequem auf Standgas ohne Fuss auf 
irgendwelchen Pedalen nebengehenden Leuten nebenherfahren.

aber hier ein paar Hinweise zu Gerichtsurteilen:
"...
Ebenso vage ist die an Haltestellen und in verkehrsberuhigten Bereichen 
vorgeschriebene "Schrittgeschwindigkeit". Zwischen 4 und 7 km/h meint 
das OLG Köln (VRS 68, 382 - Az. Ss 782/84; vgl. auch OLG Stuttgart VRS 
70, 49 = StVE § 21a STVO Nr. 14; /Filthaut/ NZV 96, 59; siehe /Berr/ DAR 
82, 138). Das OLG Hamm (VRS 6, 222) erachtet den Begriff als nicht 
eindeutig und zieht die Grenze bei 10 km/h. Man wird jedoch nicht auf 
eine bestimmte km/h-Größe zwischen 4 und 10 km/h oder gar 4 bis 7 km/h 
abstellen dürfen, weil eine solche nämlich mittels Tacho gar nicht 
zuverlässig meßbar wäre und z.B. Radfahrer mit Fußgängergeschwindigkeit 
unsicher werden und zu schwanken beginnen, sondern unter 
Schrittgeschwindigkeit eine Geschwindigkeit zu verstehen haben, die 
jedenfalls deutlich unter 20 km/h liegt (LG Aachen ZfS 93, 114 - Az. 4 O 
114/92; siehe amtliche Begründung zu § 42 Abs. 4a Nr. 2 StVO; /Händel/ 
DNP 82, 255), zumal solche Geschwindigkeiten vom Kraftfahrer als 
"Schrittgeschwindigkeit" empfunden werden (siehe OLG Hamm NZV 92, 484).
..."

wie du also siehst is 7 genauso richtig oder falsch wie 4, wie 9, wie 
12, wie 15.... der einzig korrekte Weg für unsere Datenbank wäre deshalb 
maxspeed=walk. Wenn du deiner Tempomatensteuerung dann "IF maxspeed=walk 
THEN maxspeed=7" beibringst is sowohl der Wert in der freien Datenbank 
richtig und du kannst trotzdem damit bequem fahren.
Einen willkürlichen Wert aus diesem Zahlenraum zu nehmen (wie du es 
vorschlägst) nur, weil sie schön klingt, is auf jeden Fall keine 
korrekte Methode, sondern fast schon dogmatisches Verhalten. Sorry, ich 
will dir garnix böses und sinnlos streiten noch weniger, aber ich 
verstehe aber deine Verschränktheit auf diese Eine "auch richtige" aber 
"nicht als einzig richtige" Zahl nicht...

Gruß
 Mario






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