[Talk-de] weitere maxspeed-Values brauchen wir!
Mario Salvini
salvini at t-online.de
Mi Nov 5 18:17:49 UTC 2008
Garry schrieb:
> Guenther Meyer schrieb:
>
>> Am Dienstag 04 November 2008 schrieb Dirk Stöcker:
>>
>>
>>> On Mon, 3 Nov 2008, Ulf Lamping wrote:
>>>
>>>
>>>> Aber das ist nicht der Punkt.
>>>>
>>>> Wenn es in OSM gängige Praxis ist, eine Schrittgeschwindigkeit mit 7km/h
>>>> darzustellen (was ich mit 2669 Einträgen jetzt einfach erstmal mal
>>>> annehme - und bislang auch immer so aufgefasst habe), erschließt sich
>>>> mir einfach nicht die Notwendigkeit hier etwas ohne Not an der gängigen
>>>> Praxis zu ändern.
>>>>
>>>>
>>> Wenn die gängige Praxis ungenügend ist und außerdem automatisiert
>>> innerhalb weniger Minuten in eine neues Schema konvertiert werden kann,
>>> dann spricht nichts dagegen.
>>>
>>>
>>>
>> naja, ein maxspeed=7, bedeutet eine hoechstgeschwindigkeit von 7km/h, dass das
>> eigentlich schrittgeschwindigkeit bedeutet, ist eine reine annahme.
>> das funktioniert aber nur solange, bis vielleicht wirklich ein 7 km/h schild
>> auftaucht. nur weil noch keiner eins gesehen hat, muss das nicht heissem,
>> dass es keins gibt.
>>
>>
> Dann gibt es immer noch das Merkmal "livingstreet" wo bevorzugt
> Schrittgeschwindigkeit vorkommt.
> Ein grösseres vorkommen an 7km/h Schilder ist nicht zu erwarten - und
> selbst wenn, was hätte es für
> abweichende Folgen für den Anwender/Verkehrsteilnehmer?
>
livingstreet + maxspeed=7 ist in meinen Augen eh unnötige Redundanz, und
birgt nur mehr Fehlerpotenzial und nicht Mehrwert
>> deshalb bin ich fuer ein tag wie maxspeed=walk, das sagt genau das aus, was es
>> ist. und zwar eindeutig.
>>
>>
> Ja - es verweisst eindeutig auf eine Uneindeutigkeit mit der Folge dass
> viele der Meinung sind bis 20km/h ist OK
> und sich dann wundern warum sie Zahlen müssen.
>
es liegt im Praxisfall im Ermessen des Polizeibeamten. Sagen wir er
misst dich mit 8km/h. Minus Toleranz von 3km/h fährst du also 5km/h.
Nach Gerichtsurteil kann bei Schrittgeschwindigkeit aber auch von 4km/h
ausgegangen werden. Also stellt er dir ein Tiket aus, weil du in einer
Livingstreet zu schnell gefahren bist.
Die Gerichte sind ja nicht wirklich der Meinung, das es
"Schrittgeschwindigkeit" bis 20km/h gibt. Der Ermessensspielraum, den
die Gerichte einräumen ist die Tolleranz dem sie dem Autofahrer
zusprechen "Schritt zu fahren". Weil auch die Gerichte sich dafüber
bewusst sind dass Auto eigentlich für Geschwinfgikeiten über Schritt
konstruiert sind.
>> grade als softwareentwickler muss ich sagen, dass eine beschraenkung nur auf
>> zahlenwerte keinen sinn macht.
>>
>>
> Das kommt immer darauf an was man programmiert - in
> sicherheitskritischen Anwendungen kann das ins Auge gehen
> wenn man den Wertebereich zu weitläufig macht.
>
deshalb runden wir auch bei maxspeed-Konwertierungern von kmh/mph auch
auf und setzen für Schritt selbstverständlich eine Zahl die weit über
der Normalegehgeschwindigkeit liegt? Klingt unglaubwürdig, weil sonst
würdest du eher für maxspeed=4 oder so einstehen anstatt für einen
(immer noch willkürlich gewählten) Wert einstehen.
>> einen parameter aber als was anderes bezeichnen, und ihm damit die
>> eindeutigkeit nehmen, ist aber sehr wohl ein problem.
>>
>>
>>
> Es wird einem Paramter ein eindeutiger Wertebereich zugeordnet in einer
> Form die allgemein erheblich mehr nützt als schadet.
>
Bei einer Maximalbeschränkung nimmt man normalerweise den untersten Wert
und keinen aus der Mitte. Deine Begründig gegen maxspeed=walk und für
einen Zahlenwert zu sein kann ich ja noch nachvollziehen (auch wenn ich
anderer Meinung bin), waum aber 7 richtiger sein soll als 3,6 oder 4
kann ich nicht.
--
Mario
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