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Stefan Leupers
stefan.leupers at googlemail.com
Do Nov 20 22:03:43 UTC 2008
Hi Tobias, hallo Nordrheiner und Westfalen! ;-)
> http://wiki.openstreetmap.org/index.php/cooperation<http://wiki.openstreetmap.org/index.php/cooperation>
bzw.
http://wiki.openstreetmap.org/wiki/Stra%C3%9Fenverzeichnis#Anfragen.2C_die_an_Kommunen_gestellt_wurden
Im Wiki steht zu "Nordrhein-Westfalen":
*Jede Gemeinde in Nordrhein-Westfalen muss nach § 4 StrWG NRW für ihre
Gemeindestraßen ein Straßenverzeichnis als Bestandsverzeichnis führen, wobei
die Einsicht in das Straßenverzeichnis jedermann freisteht.*
Kann mir jemand sagen, was genau "die Einsicht steht jedermann frei"
bedeutet?
- Muss die Einsicht kostenfrei erfolgen oder dürfen die trotzdem Geld
verlangen?
- Heißt Einsicht auch, dass man die Daten z. B. Kopieren und Mitnehmen
darf?
- Dürfen diese Daten dann als Referenz z. B. auf einer unserer Wikiseiten
veröffentlich werden oder darf ich die dann nur privat zum Abgleich mit OSM
verwenden?
Vielen Dank im Voraus.
-StefanL-
-------------- nächster Teil --------------
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