[Talk-de] Straßennamenlisten in SH

René Falk lists at falconaerie.de
Mi Sep 3 15:17:32 UTC 2008


Am Mittwoch, 3. September 2008 schrieb Jan Tappenbeck:
> Moin !
>
> Rene Falk schreibt in
> http://wiki.openstreetmap.org/index.php/Stra%C3%9Fenverzeichnis#Anf
>ragen.2C_die_an_Kommunen_gestellt_wurden
>
> "In Schleswig-Holstein müssen die Gemeinden ein öffentlich
> einsehbares Straßenverzeichnis führen."
>
> Kann mir einer die rechtliche Grundlage dafür benennen ??

Nanu, keine Suchmaschine zur Hand?

Erster Asatz ist dort:
Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein
(StrWG)

§3(2)

(2) Für die öffentlichen Straßen werden Straßenverzeichnisse geführt. 
Für Gemeindestraßen und sonstige öffentliche Straßen können die 
Straßenverzeichnisse in vereinfachter Form eingerichtet werden 
(Bestandsverzeichnisse). In die Straßenverzeichnisse ist Einsicht zu 
gewähren.


Die nachfolgenden Verordnungen musst Du dir selber suchen. Im Zuge der 
derzeitigen Verwaltungsreformen ist dort mit Änderungen zu rechnen. 
Die Straßenverzeichnisse werden, meines Wissens, auch noch bei der 
jeweiligen Straßenaufsichtsbehörde und der zuständigen 
Straßenbaubehörde gehortet. Ich bin mir jetzt nicht sicher, ob die 
Grundbuchämter auch noch Straßenverzeichnisse haben, vor vielen 
Jahren war das jedenfalls noch so.

Grüße

René




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