[Talk-de] nochmal neue JOSM-Vorlagen

qbert biker qbert1 at gmx.de
Di Sep 16 10:23:27 UTC 2008


Hallo,

danke für die Info, aber das bezieht sich nicht auf die Ausschilderung
und die Tatsache selber, dass die BAB nicht zum Stadtgebiet gehört.

Ich hatte da mehrfach konkreten Kontakt und die Zuständigkeiten sind
eindeutig. Wenn du was mit der Autobahn zu tun hast, sind die 
Autobahndirektionen zuständig, nicht die Stadt. Das hat mit der
StVO wenig zu tun. 

Ansonsten werden mehrspurige Strassen innerhalb des Stadtgebietes
selten über 60km/h ausgeschildert, Autobahnen (BAB) typischerweise
mit 80km/h. Wer die Ermessensspielräume hier setzt, weiss
ich jetzt auch nicht: BASt?
 
> Anstatt (falsch) zu orakeln, hättest du besser einen Blick in die StVO
> geworfen. Dann hättest du den §18 gefunden, welcher Autobahnen und
> Kraftfahrstraßen behandelt, und in dem steht:
> 
> --Zitat Anfang--
> (5) 1Auf Autobahnen darf innerhalb geschlossener Ortschaften schneller als
> 50 km/h gefahren werden. 2Auf ihnen sowie außerhalb geschlossener
> Ortschaften auf Kraftfahrstraßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die
> durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind,
> beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit auch unter günstigsten
> Umständen ... [nix über PKW unter 3,5t, somit kein Limit].
> --Zitat Ende--
> 
> In diesem Zusammenhang ist übrigens ebenfalls erwähnenswert, dass ein
> LKW
> mit Anhänger auf Landstraßen außerorts nur 60 km/h fahren darf,
> innerorts
> aber 70 km/h, sofern diese Geschwindigkeit auf der befahrenen Straße
> ausgeschildert ist (§41 StVO).
> 
> CU
> Andreas
> 
> 
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