[Talk-de] Kann oder darf man Wege in Kasernen oder dergl. in Openstreetmap eintragen?
Mark Obrembalski
markobr at web.de
Do Apr 9 13:01:35 UTC 2009
Frederik Ramm wrote:
>> Bleibt natürlich die Frage, ob man es wirklich wissentlich tut.
>> Wenn jemand taggt "Bunker für Atomsprengköpfe" oder "zentrale
>> Energieversorgung" oder "Krankenstation", dann gibt man schon
>> interne Infos raus.
>
> Der Staatsanwalt muesste Dir nachweisen, dass Du *wusstest*, dass Du
> damit die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder die
> Schlagkraeftigkeit der Truppe gefaehrdest.
Nein, nach Abs. 4 wird schon bestraft, wer die Gefahr "leichtfertig"
(ungefähr gleichbedeutend mit grob fahrlässig) herbeiführt. Dass es im
Kriegsfall nicht so gut ist, wenn der Feind genau weiß, wo die
Energieversorgung einer (wichtigen) Kaserne ist, kann man sich auch
ohne Offiziersausbildung denken. Andererseits ist natürlich fraglich,
ob der Feind sich die entsprechende Information nicht auch leicht
selbst beschaffen kann, wenn etwa das Gebäude und sein Zweck auch von
außerhalb zu erkennen ist.
> Wenn ich von meiner lokalen Kaserne die Wege abdigitalisiere, dann
> weiss ich das nicht - ich gehe eher vom Gegenteil aus, naemlich, dass
> ich damit auf keinen Fall in irgendeiner Weise die Sicherheit des
> Landes gefaehrde.
Bist Du Soldat? Wenn nicht: Wo man einfach so Zivilisten reinlässt, kann
sich ja kaum etwas befinden, was unbedingt geheim gehalten werden muss.
Gruß,
Mark
--
Wolle man die vom Kläger für angemessen erachteten Sicherheits-
maßstäbe anlegen, könne der Reiseveranstalter seiner Verkehrs-
sicherungspflicht nur genügen, wenn er seine Gäste in Gummizellen
unterbrächte (...) (AG München, Pressemitteilung)
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