[Talk-de] Kann oder darf man Wege in Kasernen oder dergl. in Openstreetmap eintragen?
Martin Koppenhoefer
dieterdreist at gmail.com
Do Apr 9 13:48:00 UTC 2009
Am 9. April 2009 12:43 schrieb Johann H. Addicks <addicks at gmx.net>:
>> Darf man Wege in Kasernen oder Übungsgebieten eintragen?
>
> Soll sich der melden, den das stört.
und dann? Das Höchststrafmaß sind 15 Jahre für Landesverrat. Nicht
gerade Peanuts. Ich stehe allerdings auf dem Standpunkt, dass wir
alles mappen. Man sollte dabei allerdings beachten, dass man Methoden
anwendet, die einerseits legal sind, und andererseits jedem zur
Verfügung stehen (damit meine ich, wenn jemand z.B. aus beruflichen
Gründen an Geheimnisse kommt, sollte und wird er diese wohl kaum
eintragen, wenn ich aber die Wegeführung auf einem öffentlich zur
Verfügung stehenden Luftbild (z.B. Yahoo) erkennen kann, oder in ein
Gebiet auf legalem Wege ohne Ausnahmegenehmigung reinkomme, dann kann
ich diese Informationen nach meinem Verständnis auch eintragen).
> ggf. mapt das immer jemand der Staatsbürger eines weit entfernten Landes
> ist.
ja, oder jemand, der TOR o.ä. nutzt.
>
>> Wie weit darf man mit der Kartografie gehen?
> Das allgemeine Persönlichkeitsrecht sollte respektiert werden. Also z.B.
> bitte die Möblierung von privaten SM-Studios nur nach Freigabe der
> Besitzer mappen.
>
heisst das, bei öffentlichen SM-Studios ist keine Rückfrage
erforderlich? Ich mappe auch Privatwege, sofern ich den Verlauf kenne.
Gruß Martin
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