[Talk-de] Kann oder darf man Wege in Kasernen oder dergl. in Openstreetmap eintragen?
Mark Obrembalski
markobr at web.de
Mo Apr 13 10:37:07 UTC 2009
Markus Schaub wrote:
>> > Zumindest ab jetzt wäre es wissentlich.
>>
>> Keinesfalls, denn man muss ja wissentlich im konkreten Fall die
>> Sicherheit gefaehrden. Und konkrete Faelle haben wir hier ueberhaupt
>> nicht diskutiert.
>
> Ich hätte das jetzt etwas anders interpretiert,
Nämlich wie?
> aber ohne die
> entsprechende Rechtsprechung zu kennen, ist es sowieso müßig, über
> Gesetze zu diskutieren.
Nein, das ist es nicht. Auch Wortlaut, Zusammenhang,
Entstehungsgeschichte und die Systematik des jeweiligen Rechtsgebiets
liefern Argumente. Anders kommt die "entsprechende Rechtsprechung" ja
auch nicht zustande (wenn es überhaupt welche gibt, die für den
jeweiligen Fall relevant ist).
Allgemein besagt das Wort "wissentlich" in strafrechtlichen Normen
üblicherweise, dass in Bezug auf das jeweilige Tatbestandselement
Absicht oder direkter Vorsatz vorliegen muss. Das heißt, es muss dem
Täter entweder gerade darauf ankommen, das Element zu verwirklichen
(Absicht), oder er muss es als sicher vorhersehen, dass seine Tat dazu
führt (direkter Vorsatz). Anhaltspunkte dafür, dass das Wort
ausgerechnet in § 109g Abs. 1 StGB etwas anderes bedeuten soll, sehe
ich bisher keine. Andere Vorsatzformen und Leichtfertigkeit werden dann
ja auch in Abs. 4 behandelt.
Gruß,
Mark
--
Wolle man die vom Kläger für angemessen erachteten Sicherheits-
maßstäbe anlegen, könne der Reiseveranstalter seiner Verkehrs-
sicherungspflicht nur genügen, wenn er seine Gäste in Gummizellen
unterbrächte (...) (AG München, Pressemitteilung)
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