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Tobias Wendorff
tobias.wendorff at uni-dortmund.de
Fr Apr 24 17:54:09 UTC 2009
Philipp schrieb:
> Warum hat der Kartograph das Recht?
Das impliziert doch der Job eines klassischen Kartographen.
Die Entwicklung eines Zeichenschlüssels (Farbwahl etc.), das
Vereinfachen der Realität (Generalisierung etc.), das Verdrängen
beim Zeichnen usw. ist eine schöpferische Leistung, die das
Werk urheberrechtlich schützbar machen.
> Warum nicht der Stadtplaner?
Hey, darüber habe ich mir ja noch gar keine Gedanken gemacht :-)
Darf man Nutzungsrechte für Passanten erheben?
> (Oder ist das durch die Panoramafreiheit gedeckt?)
Reine "Panoramafreiheit" gibt es soweit ich weiß nicht. Durch
Urteile ist es irgendwie definiert und hat scharfe Grenzen.
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