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Philipp lists at dodekatex.de
Sa Apr 25 09:08:47 UTC 2009


Frederik Ramm schrieb:

> Wenn der Kartograph natuerlich anfaengt, Personen einzuzeichnen, die 
> Rueckschluesse auf Tobias zulassen und dann Aerger mit Deinem Anwalt 
> kriegt, ist er selber schuld ;-)

Passanten können nicht Teil der Panoramafreiheit sein, es kommt auf das
Wort  "bleibend" an. (Das Recht am Bild einer Person spiel natürlich
auch eine Rolle...;-) )

Die Reichstagsverhüllung z.B. fiel auch nicht unter die Panoramafreiheit.


Desweiteren darfst du auch keine Hilfsmittel benutzen (eine Leiter z.B.
ist verboten) und musst dich auf der öffentlichen Straße befinden.

Da gab es mal einen Fall, in dem ein Hundertwasserhaus von einem Haus
auf der anderen Straßenseite fotografiert wurde - das war auch nicht von
der Panoramafreiheit abgedeckt, sagt das Gericht.


Ein Luftbild ist z.B. auch nicht von der Panoramafreiheit abgedeckt,
dort ist aber auch das Hundertwasserhaus nicht bedeutender Teil des Bildes.


Aber wurde das echt noch nie geklärt, ob die eine spezielle
Straßenstruktur nicht unter das Urheberrecht fallen könnte?

Ich meine, es gibt Standardstraßen, die haben keine Schlpfungshöhe.

Aber es gibt ja auf der anderen Seite auch Wohngebiete, in denen sich
Herscharen an Architekten austoben durften...

Grüße
Philipp




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