[Talk-de] Autobahnauffahrt
Stefan Dettenhofer (StefanDausR)
osm at dentro.info
Di Apr 28 09:33:48 UTC 2009
Guenther Meyer schrieb:
> aber zumindest eine doppelte durchgezogene linie wird rechtlich genau wie eine
> bauliche trennung behandelt. drum erscheint es schon sinnvoll, sowas auch
> entsprechend zu mappen...
>
>
wenn das so ist, dann natürlich schon! Aber ich bin mir nicht ganz
sicher, ob das stimmt:
§3 Abs.3 StVO:
2c) (...) sowie auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung,
die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt
sind. Sie gilt ferner nicht auf Straßen, die mindestens zwei durch
Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340)
markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben.
Also obiges gilt für auch für *einspurige *Straßen mit Mittelstreifen
oder sonstiger baulicher Trennung
Sind 2 Fahrstreifen je Richtung vorhanden, so ist eine bauliche Trennung
nicht erforderlich. Die Fahrstreifen müssen nur durch
Fahrstreifenbegrenzungen oder durch Leitlinien gekennzeichnet sein.
Eine *Fahrstreifenbegrenzung *dient sie zur Abgrenzung des Gegenverkehrs
oder gleichgerichteten Verkehrs und darf auch vom Ein- oder Abbieger
nicht überfahren werden. Ausnahme ist nur bei einem nicht ganz
vorübergehenden Hindernis auf der Fahrbahnseite möglich (BayObLG VRS
70,55). Sie kann aus einer Doppellinie bestehen.
Also: Ein Fahrstreifen pro Richtung, getrennt duch eine Doppellinie ist
was anderes als ein Fahrstreifen pro Richtung mit baulicher Trennung!
Gruß,
Stefan
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