[Talk-de] Autobahnauffahrt

Stefan Dettenhofer (StefanDausR) osm at dentro.info
Di Apr 28 09:33:48 UTC 2009


Guenther Meyer schrieb:
> aber zumindest eine doppelte durchgezogene linie wird rechtlich genau wie eine 
> bauliche trennung behandelt. drum erscheint es schon sinnvoll, sowas auch 
> entsprechend zu mappen...
>
>   
wenn das so ist, dann natürlich schon! Aber ich bin mir nicht ganz 
sicher, ob das stimmt:

§3 Abs.3 StVO:
2c) (...) sowie auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, 
die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt 
sind. Sie gilt ferner nicht auf Straßen, die mindestens zwei durch 
Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) 
markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben.

Also obiges gilt für auch für *einspurige *Straßen mit Mittelstreifen 
oder sonstiger baulicher Trennung
Sind 2 Fahrstreifen je Richtung vorhanden, so ist eine bauliche Trennung 
nicht erforderlich. Die Fahrstreifen müssen nur durch 
Fahrstreifenbegrenzungen oder durch Leitlinien gekennzeichnet sein.
Eine *Fahrstreifenbegrenzung *dient sie zur Abgrenzung des Gegenverkehrs 
oder gleichgerichteten Verkehrs und darf auch vom Ein- oder Abbieger 
nicht überfahren werden. Ausnahme ist nur bei einem nicht ganz 
vorübergehenden Hindernis auf der Fahrbahnseite möglich (BayObLG VRS 
70,55). Sie kann aus einer Doppellinie bestehen.

Also: Ein Fahrstreifen pro Richtung, getrennt duch eine Doppellinie ist 
was anderes als ein Fahrstreifen pro Richtung mit baulicher Trennung!

Gruß,
Stefan





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