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Frederik Ramm frederik at remote.org
Do Apr 30 13:18:48 UTC 2009


Hallo,

Stefan Schwan wrote:
> Wenn ich morgen jemand auf meinem Fahrrad durch die Stadt fahren sehe,
> dann verlange ich das zurück - auch wenn der Fahrer nachweisen kann,
> dass er es aus dem Urlaub im "Schurkenstaat" mitgebracht, oder auf dem
> Flohmarkt gekauft hat.

Da hast Du das Gesetz auf Deiner Seite, denn man kann kein Eigentum an 
Diebesgut erwerben (BGB §935). Waere das nicht gesetzlich so geregelt, 
dann waere es von Dir auch nicht rechtmaessig, Dein Fahrrad vom jetzigen 
Fahrer zurueckzuverlangen - Du muesstest den Mittelsmann auf Ersatz 
verklagen.

> Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Datensatz, der auf diese Art
> "reingewaschen" wäre, wirklich ein "rechlich einwandfreies Produkt"
> darstellen würde, noch dazu in den USA - die viel beschworene
> "Rechtssicherheit" hätte man sicher nicht, wenn man sein Geschäft auf
> Hehlerware aufbaut.

Wie gesagt, das mit der Hehlerware ist extra gesetzlich so geregelt. Ich 
sehe in unserem Fall eher eine Parallele zu den sogenannten 
"Grauimporten": Da ist ein Hersteller, der verkauft ein Produkt an einen 
Grosshaendler unter bestimmten vertraglichen Auflagen ("nur fuer den 
Vertrieb in der Mongolei"). Dieser Grosshaendler verstoesst gegen seinen 
Vertrag und verkauft die Ware hier in Deutschland. Wenn ich als Kunde 
die Ware hier kaufe, dann habe vor dem Gesetz ich genau die gleichen 
Rechte, als haette ich eine vom Hersteller fuer Deutschland vorgesehene 
Ware gekauft. Wenn Sony ploetzlich zu mir kommt und sagt: "Sorry, dieser 
Fernseher war nur fuer die Mongolei, geben Sie den wieder her", dann 
sage ich: "Euer Problem, ich habe den legal erworben." - Und das Gesetz 
ist auf meiner Seite.

Bye
Frederik






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