[Talk-de] Neue Lizenz: ODbL 1.0 "release candidate" veröffentlicht

Frederik Ramm frederik at remote.org
Do Apr 30 13:38:13 UTC 2009


Hallo,

> Ich finde das alles komplett überbewertet, solange nicht klar ist,
> ob unsere Daten überhaupt urheberrechtlich geschützt sind.

Ich bin felsenfest davon ueberzeugt, dass *einige* der Daten, die in 
unserer Datenbank sind, vor Gericht in *einigen* Laendern als 
urheberrechtlich geschuetzt angesehen werden wuerden.

Ich bin ebenso felsenfest davon ueberzeugt, dass *einige* der Daten (ich 
nehme an, die meisten) vor Gericht in *einigen* Laendern (ich nehme an, 
in den meisten) nicht als schutzfaehig angesehen werden wuerden.

> a) Sie sind geschütztm dann darf derjenige Anwender bei dem die ODbL
> nicht gilt, eh nicht machen was er will. Die Nutzung der Daten sowie
> die Vervielfältigung wurde nämlich nur dem Herausgeber bzw. Betreiber
> der OSM-Datenbank unter ODbL erteilt - nicht direkt dem Anwender.

Es kaeme in dem Fall darauf an, welche Lizenz fuer den Inhalt verwendet 
wurde, und ob diese Lizenz gilt. Die FIL, die dafuer im Gespraech war 
und im wesentlichen einer BSD-Lizenz aehnelt, soll jetzt in "Database 
Content License" umbenannt und etwas verbessert und in den naechsten 
Tagen vorgestellt werden.

> b) Sie sind nicht geschützt, dann ist es für uns Anwender wurscht.
> Wir haben keinerlei Rechte an den Daten und schenken sie freiwillig
> an den Betreiber der Datenbank. Diese Datenbank kann dann unter der
> Lizenz einer Wahl stehen, nehmen wir ruhig die ODbL. Wir haben
> keinerlei Mitspracherecht, außer natürlich auf Kulanzbasis.

Naja, wir koennten ja selber immer noch, auch bei ungeschuetzten Daten, 
von dem Datenbankschutz etwas abbekommen. Jordan Hatcher hatte 
urspruenglich vorgesehen, dass die einzelnen Mapper ihre Daten ebenfalls 
als Datenbank unter der ODbL an die OSMF lizensieren. Mittlerweile ist 
die Position der OSMF aber, dass die Daten unter der FIL (bzw. bald 
DbCL) lizensieren sollen. Dazu haben die amerikanischen Anwaelte 
geraten, aber die Begruendung dafuer kenne ich nicht.

> Bislang wurde ja immer von "a" ausgegangen, von dem ich ja auch
> ein Vertreter bin. Allerdings sehe ich hier kein Problem, wenn
> die ODbL irgendwo ungültig werden sollte. Wenn man ein Urheberrecht
> darauf habe, gilt es weltweit (Welturh.abkommen, WTC, WIPO etc.).

Ich gehe davon aus, dass die USA zu den Laendern gehoeren, in denen 
unsere Daten tendenziell eher *nicht* dem Urheberrecht unterliegen, nach 
dem Motto "facts are free".

Bye
Frederik





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