[Talk-de] rechtliche Frage zum eigenen Wissen
Tobias Wendorff
tobias.wendorff at uni-dortmund.de
Mi Aug 5 14:31:39 UTC 2009
Tirkon schrieb:
> Wenn ein Verkehrsbetrieb - wie im Falle des Verkehrsverbundes
> Rhein-Ruhr (VRR) geschehen - es den Mappern verbieten darf, die
> veröffentlichten Daten und das Wissen daraus, zu anderen Zwecken als
> zum Busfahren zu verwenden, dann gehören zu diesen Veröffentlichungen
> die Karten, Fahrpläne, Angaben im Internet, an den Haltestellen sowie
> in und an den Bussen etc. Wie heißt also die Haltestelle und in welche
> Linie steige ich da eigentlich ein? Man kann also loggen und mappen,
> soviel man will. Aber man kann die Daten ohne die Veröffentlichungen
> keiner Linien- oder Haltestellenbezeichnung etc. zuordnen. Wenn das
> Verbot also Bestand hat, dürfte es nicht eine einzige VRR-Linie in OSM
> geben.
Er darf es Dir nicht verbieten. Du darfst nur z.B. nicht die
Originalkarte durchpausen oder die Tabelle 1:1 abtippen.
> Es steht also die Schlüsselfrage im Raum: Kann der Verkehrbetrieb
> verbieten oder nicht? Letztendlich wurden diese wie viele andere
> rechtliche Fragen zu OSM nicht abschließend geklärt. Aber im Raum
> stehen sie schon und verunsichern die Mapper:
>
> http://wiki.openstreetmap.org/wiki/Talk:VRR#VRR_Erlaubnis
Oh nein ... schon wieder so eine Amok-Aktion :-(
Wer hat die initiiert? Da läuft wieder alles doppelt und
dreifach zum gleichen Thema.
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