[Talk-de] Benutzung auf eigene Gefahr

Georg Feddern news2 at bavarianmallet.de
Mi Aug 12 09:30:02 UTC 2009


Moin,

Dirk Stöcker schrieb:
> On Tue, 11 Aug 2009, Georg Feddern wrote:
>
>> Vorab:
>> Ein Privatweg ist grundsätzlich erstmal Privatgelände und kein
>> öffentlicher Verkehrsraum.
>
> Das ist eindeutig falsch.
>

Gegenprobe:
Ist ein Privatweg immer Privatgelände (Privateigentum)?
Ist ein Privatweg immer öffentlicher Verkehrsraum, d.h. darf sich JEDER 
zu jeder Zeit unbefristet dort aufhalten?
Ich kann die erste Frage immer mit ja beantworten, die zweite aber nicht 
immer, sogar bisher gar nicht für "JEDER" im Zusammenhag mit "unbefristet".
Was ist also an meiner Aussage falsch? Es sei denn, Du mißverstehts 
"grundsätzlich erstmal" als "nur".

Ich gebe aber zu, dass ich die - mir durchaus bekannten - möglichen 
Einschränkungen und Pflichten nicht explizit erwähnt habe, sie 
verstecken sich hinter dem "erstmal" und machen dann ggf. einen 
eingeschränkt öffentlichen Verkehrsraum daraus.

> Ob ein Weg in Privathand ist oder nicht hat nichts mit der Tatsache zu 
> tun, ob dieser Weg dem Verkehr gewidmet ist oder nicht. Bis vor kurzem 
> war ich nämlich zufällig Besitzer eines solchen öffentlichen 
> Privatweges. Da kann man Besitzer auf- und niederspringen - über sein 
> Eigentum verfügen darf man nur sehr eingeschränkt.
>

Das ist durchaus richtig, steht dem Grundsatz des Eigentums aber nicht 
entgegen, sonder regelt Rechte und Pflichten der Benutzung.
NB: Du scheinst da einen ziemlich heftigen Fall von 
Eigentums-Einschränkung gehabt zu haben.
Mich würde da interessieren, ob es ein uneingeschränktes Recht für 
jedermann oder ein eingeschränktes Recht (Nutzer/-gruppen, Nutzungsart, 
zeitlich) war, falls Du dich dazu ganz allgemein äußern magst.
Mir persönlich ist bisher kein uneingeschränktes Recht für jedermann 
bekannt, von daher lerne ich gerne dazu, falls es diesen Fall gibt.

> Was Du und auch der Vorposter hier vermengen sind Privatwege und 
> private Wege. Mit einfachen Wegen auf Deinem Grundstück kannst Du (im 
> Rahmen gewisser Regeln) machen was Du willst. Allerdings gibt es eine 
> Reihe von Einschränkungen hinsichtlich der öffentlichen Benutzung von 
> Wegen (Bebauungspläne, Gewohnsrechte, Rechte hinsichtlich der Nutzung 
> von Wäldern, ...), die alle die Verfügungsmöglichkeiten der Eigentümer 
> einschränken - und Wege solcher Art sind i.d.R. das, was als Privatweg 
> gekennzeichnet wird.

Nein und ja.

Nein im Sinne, das ich meine Ausführungen durchaus auch auf Privatwege 
bezog, allerdings unter der Beachtung, das Rechte Dritter gewahrt 
bleiben, sofern sie eben überhaupt vorhanden sind.
Das kann dann z.B. durchaus auch ein Tor mit Schlüsselübergabe sein, 
wenn nutzerbezogene Wegerechte bestehen, aber die "Allgemeinheit" dort 
eben keine Rechte hat und bitte draußen bleiben soll.
(Bei Eigentümergemeinschaften gilt da natürlich wieder die absolute 
Einigkeit (Veto) , sonst klappt das natürlich nicht.)

Ja in gewisser Hinsicht, nämlich aus Sicht des Mappers.
Das mit i. d. R. will ich nicht bestreiten, wenn es auch hier in der 
Gegend viele lange private (Zu)Wege gibt, die wegen des 
dahinterliegenden Sees oder Waldes mit einem evtl. öffentlichen Weg 
verwechselt werden könnten und daher häufig mit "Privatweg" beschildert 
sind.
Das Schild "Privatweg", was der Mapper sieht, trifft daher m. E. keine 
Aussage darüber, ob es ein privater Weg oder ein Privatweg ist.
Aus Respekt des Eigentums gehe ich dann immer erstmal von der einzigen 
bekannten Tatsache aus, dass es sich um fremdes Grundeigentum handelt.
Ob ich evtl. Rechte aufgrund von Wegerechten, Bebauungsplänen o. a. habe 
- dass muss ich **wissen** - es sei denn, es ist explizit ausgeschildert 
(Zugang zum ..., Anlieger frei o. ä.)
Natürlich ergibt sich manches aus der Gegebenheit:
Als Besucher/Lieferant weiß ich, das ich das Gelände betreten darf - wie 
informiere ich sonst den Empfänger, wenn keine Klingel am Anfang ist 
(Hast'e mal 'n Megaphon? ;-) ).
Als Spaziergänger/Radfahrer/Reiter/Kraftfahrer OHNE Anliegen muss ich 
aber damit rechnen, das der/die Eigentümer evtl. vom Hausrecht Gebrauch 
machen, wenn ich Rechte verletze, ohne mich auf Rechte berufen zu können 
- will ich also ein Rowdy sein?

> Siehe auch unter dem Stichwort "Eigentum verpflichtet", warum diese 
> Einschränkungen des Grundeigentums sinnvoll sind.

Keine Frage, aber nicht unbeschränkt - das wäre mir zumindest neu.

Gruß
Georg





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